Nach Angaben der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund haben Berichte über Kreditverkäufe an Finanzinvestoren und daran anschließende Zwangsvollstreckungen in den vergangenen Monaten zu erheblicher Unsicherheit geführt. Auch wenn die Gefahren derartiger Verkäufe in der Praxis weniger groß waren als oft dargestellt, sei ein besserer Schutz von Kreditnehmern notwendig. So seien Kreditinstitute künftig verpflichtet, ihre Kunden bereits bei Vertragsschluss ausdrücklich über einen möglichen Darlehensverkauf oder eine mögliche Forderungsabtretung zu informieren. Zudem müssten die Banken ihre Kunden in Zukunft informieren, wenn sie laufende Kredite verkaufen oder Forderungen abtreten. Damit erführen Kunden in Zukunft auch während der Kreditlaufzeit, was ihr jeweiliger Gläubiger vorhabe. Ein Verstoß gegen diese Informationspflicht mache die Bank schadensersatzpflichtig. Haus & Grund begrüßte zudem die neue Regelung, dass Banken künftig verpflichtet seien, spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ein Folgeangebot abzugeben. Darlehensnehmer würden so frühzeitig informiert, zu welchen Konditionen eine Bank das Darlehen verlängern will oder ob die Bank überhaupt kein Interesse mehr an einer Fortführung der Kundenbeziehung habe. Damit könnten sich Darlehensnehmer rechtzeitig um andere Angebote bemühen.
Haus & Grund begrüßt erweiterten Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten
Schärfere Regeln für den Verkauf von Krediten
Nach Angaben der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund haben Berichte über Kreditverkäufe an Finanzinvestoren und daran anschließende Zwangsvollstreckungen in den vergangenen Monaten zu erheblicher Unsicherheit geführt. Auch wenn die Gefahren derartiger Verkäufe in der Praxis weniger groß waren als oft dargestellt, sei ein besserer Schutz von Kreditnehmern notwendig. So seien Kreditinstitute künftig verpflichtet, ihre Kunden bereits bei Vertragsschluss ausdrücklich über einen möglichen Darlehensverkauf oder eine mögliche Forderungsabtretung zu informieren. Zudem müssten die Banken ihre Kunden in Zukunft informieren, wenn sie laufende Kredite verkaufen oder Forderungen abtreten. Damit erführen Kunden in Zukunft auch während der Kreditlaufzeit, was ihr jeweiliger Gläubiger vorhabe. Ein Verstoß gegen diese Informationspflicht mache die Bank schadensersatzpflichtig. Haus & Grund begrüßte zudem die neue Regelung, dass Banken künftig verpflichtet seien, spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ein Folgeangebot abzugeben. Darlehensnehmer würden so frühzeitig informiert, zu welchen Konditionen eine Bank das Darlehen verlängern will oder ob die Bank überhaupt kein Interesse mehr an einer Fortführung der Kundenbeziehung habe. Damit könnten sich Darlehensnehmer rechtzeitig um andere Angebote bemühen.