Angesichts der Monopol-Strukturen auf dem Gasmarkt sei mehr Transparenz notwendig, um den Wettbewerb anzukurbeln. „Der BGH hat dazu die Voraussetzungen für die Arbeit der Bundesnetzagentur verbessert“, so Stücke. Künftig könne nun die Bundesnetzagentur die wirtschaftliche Nutzung der Gasnetze durch neue Wettbewerber ermöglichen.
Bislang gehe die Liberalisierung im Gasmarkt nur in „Trippelschritten“ voran. Vom erklärten Ziel, dass jeder der 18 Millionen mit Gas beheizten Haushalte seinen Lieferanten unter mehreren Anbietern frei wählen kann, sei Deutschland noch weit entfernt.