Die bislang von der Bundesregierung vorgelegten Pläne stellten allesamt ordnungsrechtliche Investitionsverpflichtungen und Gebote dar. Die Frage, wie die privaten Eigentümer die energiesparenden Maßnahmen bezahlen sollen, werde aber nicht beantwortet. Kornemann mahnte das Gebot der Wirtschaftlichkeit bei allen gesetzgeberischen Aktivitäten an: "Energetischen Sanierungen werden freiwillig und ohne staatliche Zwangsmaßnahmen durchgeführt, wenn sich die Investitionen wieder auszahlen", so Kornemann. Daher müsse der Eigentümer selbst entscheiden könne, welche Maßnahmen im Einzelfall energetisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar seien. Mit einer Solarthermie-Anlage in Hamburg etwa gewinne man rund 25 Prozent weniger Energie als mit identischer Anlage in Freiburg.
Den größten Handlungsbedarf sieht Haus & Grund beim derzeitigen Mietrecht, das den Klimaschutz bremse. Denn die theoretische Möglichkeit, den Mieter über die Modernisierungsmieterhöhung an den Investitionskosten zu beteiligen, scheitere in der Praxis häufig an den gesetzlichen und von der Rechtsprechung festgelegten Anforderungen, so Kornemann. Zudem könnten einzelne Mieter ihre Zustimmung zu den Modernisierungsmaßnahmen verweigern oder die Miete während der Bauphase mindern. Auch die Betriebskosten etwa für den späteren Einbau einer Solaranlage könne der Vermieter nicht umlegen, wenn dies nicht vorher im Mietvertrag vereinbart sei.