Das Konzept der Bundesregierung müsse insbesondere das im Energieeinsparungsgesetz verankerte Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten, da die finanzielle Leistungsfähigkeit der privaten Haus- und Wohnungseigentümer beschränkt sei. Der verpflichtende Einbau einer neuen Heizungsanlage in einem hundert Jahre alten Gebäude zum Beispiel sei danach ökonomisch kaum zu vertreten, weil diese Investition in der Regel nicht wieder erwirtschaftet werden könne.
Der finanzielle Spielraum privater Eigentümer für energetische Modernisierung sei durch die Politik der Großen Koalition ohnehin schon deutlich verringert worden. Dazu zählten die Verschlechterung der Abschreibungsmöglichkeiten im Mietwohnungsbau und die weiterhin ausstehende Integration der Immobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge. „Aufgrund ihrer geringen finanziellen Möglichkeiten werden viele Eigentümer das wirtschaftliche Risiko einer staatlich diktierten energetischen Modernisierung nicht tragen können“, sagte Kornemann.