"Wir brauchen vor allem mehr Transparenz, wenn Banken Darlehensforderungen verkaufen und die Hauseigentümer mit einem neuen Gläubiger konfrontiert werden", unterstrich Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann und begrüßte die Gesetzesinitiative der Bundesregierung.
So sei eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige eines Kreditverkaufes aus Sicht von Haus & Grund zwingend notwendig. Dies gelte auch für den Vorschlag, Banken in Zukunft zu verpflichten, nach Ablauf der so genannten Zinsbindungspflicht ein verbindliches Folgeangebot abzugeben, um den Kreditnehmern eine verlässliche Anschlussfinanzierung zu ermöglichen.
Über diese Pläne hinaus fordert Haus & Grund, Kreditnehmern im Falle des Verkaufs ihres Kredites an Dritte ein Sonderkündigungsrecht zu gewähren, wenn sie dem Verkauf nicht ausdrücklich zugestimmt haben. "Außerdem sollten Kreditverkäufe zukünftig grundsätzlich nur noch an solche Investoren zugelassen werden, die über eine Banklizenz verfügen", sagte Kornemann.