Im vorliegenden Fall hatte der beurkundende Notar die Bauherren nicht darüber aufgeklärt, dass im Falle der Insolvenz des Bauträgers die Erschließungs- und Anschlusskosten von den Bauherren zu tragen sind, auch wenn diese die Kosten bereits an den Bauträger gezahlt haben. Nach der Insolvenz des Bauträgers wurden die Bauherren von der Kommune mit Gebührenbescheid zur Zahlung von über 8.500 Euro aufgefordert.
"Mit diesem Urteil dehnt der Bundesgerichtshof den Schutz der Bauherren aus.", begrüßt Baurechtsexperte Dr. Kai H. Warnecke von Haus & Grund Deutschland das Urteil. Aufgrund der besonderen Konstellation beim Bauträgervertrag sei der Bauherr besonders schutzbedürftig.. Beim Kauf vom Bauträger tragen die Bauherren erhebliche Risiken, weil ihnen das Grundstück erst nach Abschluss des Bauvorhabens übereignet wird.