Der Verband empfehle schon seit längerem, keine Endrenovierungsklausel zu vereinbaren, da die Rechtsprechung diese regelmäßig für unwirksam halte, führt Blažek weiter aus. Er sei von der Entscheidung nicht überrascht worden. Ihn erstaune daher das große Medienecho.
Für problematisch hält er allerdings die weitere Einschränkung der Vertragsfreiheit. Schließlich hätten im vorliegenden Fall Mieter und Vermieter den Vertrag mit der nun für unwirksam erklärten Klausel aus freien Stücken vereinbart. Bei dem bestehenden Mietermarkt sei kein Mieter genötigt, für ihn ungünstige Mietverträge zu unterzeichnen. Vielmehr trage die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter dazu bei, die Miete günstig zu halten. Die Rechtsprechung übertreibe häufig beim Verbraucherschutz. Das führe zu unnötigen Preissteigerungen; auch beim Wohnraum, so der Verbandsdirektor abschließend.