Die aus der Nachkriegszeit geprägten Belegungsbindungen, Mietbegrenzungen und überzogenen bürokratischen Auflagen müssten der Vergangenheit angehören, so der Verbandschef. Ziel müsse es sein, die im öffentlichen Interesse stehende Wohnumfeld- und Quartierssanierung zur Verbesserung sozialer Wohnstrukturen, die energetische Verbesserung der Gebäude zur Dämpfung der explodierenden Heizkosten sowie die Erstellung altengerechter Wohnungen zu fördern. Wer hier investiere, könne nicht mit den bisherigen Förderinstrumenten, also mit zusätzlichen Gegenleistungen, belastet werden. Der Investor trage das unternehmerische Risiko allein, während das Land seine Darlehen grundbuchlich absichert. Anders als in der Vergangenheit sei auf Grund der guten Wohnraumversorgung der Erfolg entsprechender Investitionen nicht mehr von vornherein gesichert.
Wenn Innenminister Stegner bezahlbare Wohnungen als Grundrecht auffasse und er den Markt undifferenziert als Versager darstellt, so sei dies wohl mehr der Funktion Stegner’s als Landesvorsitzender der SPD geschuldet, so Schlotmann. Auch Investitionen in den Wohnungsbau müssten bezahlbar sein. Das werde allerdings u.a. durch das Mietrecht, durch steuerliche Belastungen und andere Eingriffe des Staates in das Grundeigentum zunehmend behindert oder gar verhindert. Letztlich wisse der Minister auch, dass der Staat allein nicht in der Lage ist, diese Aufgabe zu erfüllen. Er ist deshalb neben der unternehmerischen Wohnungswirtschaft auch auf die Investitionen Privater angewiesen. Dies müsse sich daher im neuen Wohnraumförderungsgesetz für Schleswig-Holstein widerspiegeln. Sein Verband, so der Vorsitzende abschließend, werde in diesem Sinne die bereits seit Monaten eingeleitete Diskussion zur sozialen Wohnungspolitik mit den Beteiligten fortsetzen.