Kein Raum sei für weitere Erhöhungen und Belastungen. Dies gelte vor allem für die Erbschaftssteuer, wo die privaten Grundeigentümer aufgrund eines erneuten faulen Kompromisses mit höheren Belastungen rechnen müssten. Das Gegenteil müsse eintreten, die Erbschaftssteuer gehöre abgeschafft, weil sie ungerecht und wirtschaftlich unsinnig sei. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sei es möglich, Grundstücke ganz oder teilweise von der Erbschaftssteuer zu verschonen. Die Politik müsse dem Beispiel anderer EU-Länder folgen und wie Sie auf die Erhebung der Erbschaftssteuer verzichten. Mit einer Neuauflage der Erbschaftssteuer würde die schon heute bestehende Benachteiligung des privaten Immobilienbesitzes gegenüber der unternehmerischen Wohnungswirtschaft zementiert. Durch die Belastungen im Erbgang würden Investitionen verhindert und Arbeitsplätze gefährdet.
Der jetzt eingeführte Energiepass zeige den Willen der Politik, den Gebäudebestand energetisch zu verbessern. Die öffentliche Hand müsse diese Absicht durch geeignete Rahmenbedingungen und Anreize unterstützen. Schon heute sicherten Eigentümer bis zu 2 Millionen Arbeitsplätze in der Immobilienwirtschaft mit einem jährlichen Investitionsvolumen von mehr als 70 Milliarden Euro für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang wies Schlotmann darauf hin, dass das bestehende Mietrecht nicht weiter ein Investitionshemmnis sein dürfe.
Das im Rahmen der Föderalismusreform zu verabschiedende Landeswohnraumförderungsgesetz müsse der Maxime gerecht werden, mit Entbürokratisierung und Deregulierung endlich Ernst zu machen. Private Eigentümer, die in den letzten Jahrzehnten von der Landesförderung faktisch ausgeschlossen waren, seien einzubinden. Wohnberechtigungsscheine, Kostenmieten und Belegungsbindungen seien Relikte der Nachkriegszeit und dürften nicht weiterhin Gegenstand einer modernen Wohnraumförderung bleiben, so Schlotmann abschließend.