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Rückruf-Aktion für Pkw mit Funk-Zentralverriegelung? Ministerien: Missbräuchliche Blinkernutzung bestrafen

Bußgelder von 10 bis 50 Euro bei missbräuchlicher Blinker-Nutzung – Betriebserlaubnis erlischt bei Verwendung des Funk-Blinkmoduls FLASHBOX

(lifePR) (Simmersfeld, )
Auf deutschen Straßen soll die Verwendung des Blinkers künftig allein der Fahrtrichtungsanzeige vorbehalten sein: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung teilte der Hawk Company Europe als Hersteller des europaweit vertriebenen Funk-Blinkmoduls FLASHBOX jetzt mit, dass eine missbräuchliche Nutzung von Blink-Signalen in Deutschland künftig konsequent bestraft werden soll. Die Bußgelder reichen von 10 Euro bei der „missbräuchlichen Verwendung lichttechnischer Einrichtungen“ und können bei Verwendung von Auto-Zubehör-Produkten wie der FLASHBOX sogar bis zu 50 Euro betragen – inklusive drei Flensburg-Punkten und Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Damit könnte die Funk-Zentralverriegelung mit Blinker-Ansteuerung in Millionen von Pkw auf dem Prüfstand stehen: Die unkoordinierten Blinkzeichen von parkenden Fahrzeugen beim Ver- und Entriegeln sowie bei aktivierten Alarmanlagen sind für den vorbeifahrenden Verkehr oft nicht zuzuordnen. Bei parkenden Autos in Fahrtrichtung ist zudem meist nur eine Blinker-Seite zu sehen, sodass Missverständnisse vorprogrammiert sind. Obwohl die Blinker-Nutzung für diese Zwecke weder durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) noch die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) abgedeckt ist, sieht das Kraftfahrtbundesamt hier kein Gefahrenpotenzial: Das Blinken beim Verschließen bzw. Öffnen des Fahrzeuges mittels Funk-Zentralverriegelung sei eine „sichtbare Anzeige von dynamischen Schaltvorgängen durch die Alarmanlage.“ So bleibt den Fahrzeugherstellern aktuell zumindest die Hoffnung, dass die größte Rückruf-Aktion in der deutschen Automobil-Geschichte noch verhindert werden kann.

50-jähriger Trucker-Kult vor dem Aus?
Der mehr als 50 Jahre alte Trucker-Kult des „Bedankens per Blinker“ könnte hingegen auf Deutschlands Straßen vor dem Aus stehen. Obwohl das Bußgeld für die „missbräuchliche Verwendung lichttechnischer Einrichtungen“ bundesweit bislang kaum verhängt wurde, soll die Polizei künftig bei falscher Blinker-Nutzung konsequent durchgreifen. Trucker auf deutschen Straßen verlieren damit nicht nur ein Stück Freiheit, sondern befürchten schon jetzt schwere Unfälle, wenn sie sich bei schlechter Sicht nicht mehr gegenseitig mit Lichtzeichen helfen dürfen. Ausnahmen soll es jedoch nicht geben: „Die Funktion der Blinker darf nicht zu Zwecken der Kommunikation missbraucht werden“, fasst Oliver Gladziewski vom Technologiezentrum des TÜV Rheinland die Ansicht des Kraftfahrtbundesamtes zusammen. Dies gelte sowohl während der Fahrt als auch beim abgestellten Fahrzeug.

Für Günther Loos vom Innenministerium Baden-Württemberg stellt das Komfort-Blinksystem FLASHBOX mit selbsterklärenden Lichtsignalen für die Kommunikation per Blinker in jedem Fall einen massiven Eingriff in das Zulassungsrecht dar: „Der Betrieb könnte bei anderen Verkehrsteilnehmern zu Irritationen bis hin zur Gefährdung führen.“

Über die FLASHBOX
Die FLASHBOX ist ein weltweit einzigartiges und patentiertes Funk-Blinkmodul, das mehr Sicherheit, Komfort und Spaß in jedes Fahrzeug bringt. Neben einer Komfort-Blinkfunktion (1x Tippen, bis zu 10x Blinken) bietet die FLASHBOX sechs selbsterklärende Blink-Signale, die komfortabel per Funk-Fernbedienung abrufbar sind. Die FLASHBOX gibt es in zwei unterschiedlichen Versionen für Pkw und Trucks mit vorprogrammierten Blink-Signalen, z.B. zum Flirten, Danken oder Entschuldigen. Weitere Informationen sowie druckfähige Presse-Fotos unter www.myflashbox.com/....

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Die Hawk Company Europe wurde 2004 von Matthias Frey als “Limited“ mit Hauptsitz in Birmingham/Großbritannien gegründet. Nach zwei Jahren Entwicklungszeit war die erste FLASHBOX im Oktober 2006 serienreif. Seitdem wird das Funk-Blinksystem europaweit in zwei Versionen für Pkw und Trucks über verschiedene Handelskanäle vertrieben. Im Jahr 2008 wurde die FLASHBOX für den Dr.-Rudolf-Eberle-Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagen.

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