„Die Betriebsärzte wenden sich strikt gegen jeden Missbrauch von Gentests vor der Neueinstellung von Mitarbeitern. Zum Zwecke der Personalselektion mit Bevorzugung genetischer Voraussetzungen wird sich kein Betriebsarzt bereitfinden“, so Dr. Wolfgang Panter, Präsident des VDBW.
Zur Gendiagnostik als Beratungsinstrument betont Dr. Wolfgang Panter ausdrücklich: „Betriebsärztliche Beratungen dienen nicht dazu, den Unternehmer über Risiken bei der Einstellung zu unterrichten, sondern um den Arbeitnehmer über Risiken bestimmter Tätigkeiten aufzuklären. Die zunehmende Tendenz, genetische Daten von Arbeitnehmern zu erheben, ist eine beunruhigende Entwicklung. Eine wesentliche Aufgabe der Arbeitsmediziner ist die Untersuchung der Beschäftigten. Dazu zählen die Früherkennung schädigender Einflüsse der Arbeit, das Erkennen von Gesundheitsrisiken und Erkrankungen, welche Gefährdungen Dritter begünstigen sowie das Erkennen individueller Risiken zu im Arbeitskontext relevanten Erkrankungen.