„Ausgenommen von Zusatzbeiträgen sind lediglich Rentner, die eine Grundsicherung erhalten sowie Sozialhilfeempfänger. Für sie zahlt das Grundsicherungs- oder Sozialamt die Abgabe. Wer Arbeitslosengeld II erhält, muss in der Regel zahlen. Ausnahmen gibt es nur für Härtefälle“, erläutert Klemens Kläsener, Vorstandsvorsitzender der BKK Dr. Oetker. Bei vielen Rentnern halte sich zudem hartnäckig der Glaube, ein Kassenwechsel sei nur etwas für Arbeitnehmer und nichts für chronisch Kranke. „Doch die vielfach geäußerten Ängste, die neue Krankenkasse könne die verordneten Medikamente wohlmöglich nicht übernehmen, sind unbegründet“, so Kläsener.
Die BKK Dr. Oetker erhebt 2010 keinen Zusatzbeitrag. 13 Kassen verlangen bereits zusätzliche Beiträge von ihren Versicherten. Betroffene Versicherte können das Sonderkündigungsrecht für sich nutzen. Allerdings ist dies an die erstmalige Fälligkeit der Beiträge gekoppelt. Über die genauen Fristen müssen die jeweiligen Kassen ihre Versicherten aufklären. Ist der Zeitraum des Sonderkündigungsrechtes verstrichen, zahlen Versicherte den Zusatzbeitrag. Kündigen können sie innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dennoch. Vorausgesetzt, sie sind mindestens 18 Monate bei ihrer Kasse versichert und haben sich auch nicht mit einem Wahltarif für drei Jahre an die Kasse gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt in diesen Fällen zwei Monate. Die Hotline der BKK Dr. Oetker berät unter der Durchwahl 0180 255-63 85 (0,06 € pro Anruf/Festnetz DTAG, Mobilfunk max. 0,42 € pro Min.) unverbindlich zu Kündigungsfristen und Fragen zum Kassenwechsel. Weitere Informationen finden Interessenten im Internet unter www.bkk-oetker.de.