Bevor Familie Wellenbach das geeignete Grundstück für ihr Wunschhaus gefunden hatte, sind viele Jahre ins Land gegangen. Die anschließende Entscheidung für einen Bauträger hingegen war schnell getroffen und der Bau ist nun in vollem Gange. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt als die Handwerker ausblieben, weil der Bauträger die Rechnungen nicht zahlte. Fazit: Der Bauträger ist pleite und Familie Wellenbach steht mit einem halbfertigen Gebäude und hohen finanziellen Lasten da.
Qualifizierte Beratung ist das A und O
Um sich vor einer solchen Insolvenz des Bauträgers zu schützen, sollten Bauwillige sich schon lange vor Baubeginn absichern. Ob es um die Wahl der Baufirma, Vertragsverhandlungen, den Zahlungsplan oder um eine Bürgschaft zur Absicherung des Projektes geht, in jedem Fall sollte man sich fachmännische Beratung einholen. Das kann ein Architekt oder ein als Bauberater qualifizierter Ingenieur sein, der natürlich nicht mit dem Bauträger verbandelt oder von ihm vorgeschlagen sein sollte. Der Verband privater Bauherren und der Bauherrenschutzbund bieten ebenfalls entsprechende Hilfen an. Geht es nur um den Vertrag oder eine Bürgschaft, nicht jedoch um die Bautechnik, kann auch ein fachkundiger Anwalt mit der Überprüfung beauftragt werden.
Zahlungsplan richtig gliedern
Weil der Hausbau auch für die ausführenden Unternehmen einen erheblichen finanziellen Kraftakt darstellt, sind Abschlagszahlungen während des Bauverlaufs üblich. Der Verband privater Bauherren rät dazu, im Zahlungsplan die erste Rate des Kaufpreises nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich der Zimmererarbeiten zu vereinbaren. Das dürfte in den meisten Fällen die größte Teilsumme sein - bis zu 40 Prozent des gesamten Auftragsvolumens. Als weitere Etappen im Zahlungsplan folgen Dacheindeckung mit Dachklempnerarbeiten, Rohbauinstallation von Heizung, Sanitär und Elektrik, Fenstereinbau und Verglasung, der restliche Innenausbau ohne Beiputz, Estrich- und dann die Fliesenarbeiten. Bei der Besitzübergabe des bezugsfertigen Hauses zahlt der Bauherr einen weiteren Abschlag und schließlich folgt eine Rate nach den Fassadenarbeiten. Der Restbetrag fließt, nachdem das Haus vollständig fertig ist und sämtliche eventuell entdeckten Mängel behoben sind.