Hat man erst einmal ein paar geeignete Kandidaten für den Grundstückskauf identifiziert, gilt es, sie einer genaueren Prüfung zu unterziehen. An diesem Punkt steht der erste Gang zur Behörde an. Je nach Landesbauordnung versorgen unterschiedliche Abteilungen der Bauämter Bauwillige mit Informationen rund um ihr Vorhaben. Einen ersten Hinweis auf den Grundstückspreis liefern sogenannte Bodenrichtwertkarten, die beim Bauamt öffentlich ausliegen. Hier bekommt man auch alle Unterlagen, die man für die Finanzierungsberatung bei der Bank braucht.
Als Nächstes ist zu klären, was auf dem Stück Land gebaut werden darf. Hierüber informiert der Bebauungsplan. Mit der Grundflächenzahl (GRZ) gibt er an, wie viel Prozent des Grundstücks bebaut werden dürfen. Beträgt die GRZ 0,4, dürfen 40 Prozent der Fläche von einem Haus eingenommen werden. Die Geschossflächenzahl (GFZ) legt darüber hinaus fest, wie groß die Wohnfläche im Vergleich zum Grundstück sein darf. Beispiel: Bei einem 400 qm großen Grundstück und einer GFZ von 0,8 dürfen insgesamt 320 qm Wohnfläche entstehen.
Außerdem sind die Grundstücksnebenkosten zu beachten, die sofort beim Kauf fällig werden. Sie setzen sich unter anderem aus Notargebühren, Grunderwerbsteuer, Maklerhonoraren sowie Vermessungsgebühren zusammen und liegen zwischen fünf und zehn Prozent des Grundstückspreises. Eine Checkliste zur Berechnung der Gesamtkosten steht kostenlos unter www.bauemotion.de. Dort sind außerdem viele weitere Tipps und Tricks rund ums Bauen, Modernisieren und Einrichten zu finden.