Wer haftet wann?
Grundsätzlich ist zu sagen, dass eine hundertprozentige Absicherung kaum möglich ist. Gerade im Falle derart starker Naturereignisse wie Stürme oder Orkane hilft oft nur eine Elementarschadenversicherung. In typisch gefährdeten Gebieten ist jedoch selbst diese nicht ohne Weiteres abzuschließen und wenn, dann nur mit Selbstbeteiligung. Die Elementarschadenversicherung greift in der Regel bei Verwüstungen durch Sturm und Oberflächenwasser, Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkungen und -rutschen, bei Schneedruck und Lawinen. Doch auch die gängigen anderen Versicherungsarten wie Wohngebäude- und Hausratversicherung sowie die private Haftpflicht- und die Kraftfahrzeug-Versicherung versichern gegen Schäden durch Sturm – aber nur, wenn dies explizit in der Versicherungspolice vereinbart ist.
Wohngebäudeversicherungen zahlen üblicherweise bei Sturmschäden, die durch einen Sturm ab Windstärke 8 verursacht wurden. Hierzu gehören Schäden wie abgedeckte Dächer, Schäden durch umfallende Bäume, eintretendes Wasser und beschädigte Fenster. Die Hausratversicherung kommt für Schäden an Einrichtungsgegenständen auf. Fällt der eigene Baum in Nachbars Garten und beschädigt das Haus oder verletzen herabfallende Dachziegel Passanten, ist hierfür in der Regel die private Haftpflichtversicherung zuständig. Mehr dazu und zu weiteren Themen rund ums Zuhause gibt es unter www.bauemotion.de und in gedruckter Form im „Ratgeber für Ihr Zuhause“, der kostenlos bei vielen Banken und Sparkassen erhältlich ist.