Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 247797

Heinze GmbH Bremer Weg 184 29223 Celle, Deutschland http://www.heinze.de
Ansprechpartner:in Frau Stefanie Fischer +49 5141 50207
Logo der Firma Heinze GmbH

Helfer am Bau: Ab wann ist es Schwarzarbeit?

(lifePR) (Celle, )
Die Grenzen zwischen illegaler Schwarzarbeit und Nachbarschaftshilfe sind nicht immer eindeutig, daher sollten Bauherr und Arbeiter sich vorher gut informieren und absichern, um Strafen zu vermeiden. Denn im Fall von Schwarzarbeit gilt: Ahnungslosigkeit schützt nicht vor einer Strafe.

Eigenleistung beim Hausbau ist eine feine Sache, um die Baukosten zu senken. Doch wann wird dabei aus der Hilfe von Freunden Schwarzarbeit? Die folgenden Antworten sollen helfen, die Grenzen zu erläutern.

Machen sich Nachbarn strafbar, wenn sie sich beim Hausbau gegenseitig helfen?

Nein. Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten auf Gegenseitigkeit nach dem Motto "Hilfst du mir im Frühjahr, helfe ich dir im Herbst" sowie die Mitarbeit von Verwandten gelten nicht als Schwarzarbeit. Die Arbeiten dürfen aber nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sein.

Dürfen die Helfer für ihre Arbeit Geld verlangen?

Ja. Wenn Freunde und Nachbarn helfen, ist das keine Schwarzarbeit, auch wenn ihr Einsatz später mit Geld honoriert wird. Der Lohn darf aber nicht einer normalen Bezahlung entsprechen. Wichtig ist, dass der helfende Nachbar aus Gefälligkeit hilft und eben nicht gezielt und regelmäßig nach Feierabend einem bezahlten "Hobby" nachgeht - dies wäre Schwarzarbeit.

Fallen Arbeitsleistungen aus der Tauschbörse im Internet unter Schwarzarbeit?

Nein. Weil bei einem gegenseitigen Austausch von Leistungen grundsätzlich kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ergeben sich auch keine Pflichten aus der Sozialversicherung. In steuerlicher Hinsicht sind Tauschleistungen zwischen Privatpersonen also auch außerhalb der Nachbarschaftshilfe unbedenklich. Die Arbeiten dürfen dafür aber nur gelegentlich oder einmalig erbracht werden.

Tipp: Häuslebauer müssen freiwillige Helfer melden

Wenn Freunde und Nachbarn auf dem Bau helfen, gibt es ein weiteres Risiko: Unfälle. Der Bauherr ist verpflichtet, seine Baumaßnahme spätestens eine Woche nach Baubeginn der BG Bau anzumelden, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, Arbeitsunfälle zu melden - und vor allem: alle bei den Eigenbauarbeiten beschäftigten Helfer anzugeben. Der große Vorteil: Die Helfer sind so gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Mehr dazu und zu weiteren Themen rund ums Bauen gibt es unter www.bauemotion.de und in gedruckter Form im "Ratgeber für Ihr Zuhause", der kostenlos bei vielen Banken und Sparkassen erhältlich ist.

Anlagen

Heinze GmbH

Die Heinze GmbH in Celle ist seit 50 Jahren Spezialist für Baufachinformationen. Das Onlineportal www.bauemotion.de richtet sich an private Bauherren und Modernisierer. Neben umfangreichen und leicht verständlichen Informationen rund um das Thema Bauen bietet Heinze dort Wohnideen, ein Expertenforum für Baufragen, wertvolle Modernisierungstipps und vieles mehr. In gedruckter Form gibt es den "Ratgeber für Ihr Zuhause", der kostenlos bei vielen Banken und Sparkassen erhältlich ist.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.