Je steiler die Treppe wird, desto kleiner wird die Auftrittstiefe. Das ideale Steigungsverhältnis für eine normale, bequeme Treppe liegt bei 18 Zentimetern Steigung und 27 Zentimetern Auftrittstiefe.
Anforderungen an Treppen schaffen Ideenreichtum
In manchen Bundesländern können sich Bauherren von einzelnen Pflichten beim Treppenbau befreien lassen. So sind sie nicht immer verpflichtet, einen Handlauf oder eine Absturzsicherung an der Treppe anzubringen.
Die Treppenbauer lassen sich in diesem Fall allerdings davon befreien, im Schadensfall haftbar gemacht zu werden. Dafür muss dann der Bauherr aufkommen!
Sowohl Architekten als auch Anbieter von Fertigtreppen haben allerdings bewiesen, dass selbst beim Entwurf von innovativen Treppen Vorschriften Beachtung finden. Dabei spornen sie geradezu dazu an, mit großem Ideenreichtum die Treppe immer wieder neu in Szene zu setzen.
Ob Spindel-, Bogen-, Podest- oder viertelgewendelte, halbgewendelte oder geradläufige Treppe, der Grundriss und der vorhandene Platz sind bei der Wahl des richtigen Treppen-Modells wichtig.
Die ideale Treppe
Beim konkreten Entwurf der Treppe oder bei der Auswahl des passenden Modells können folgende Fragen hilfreich sein:
- Wie viel Platz habe ich für die Treppe und wie soll sie sich im Raum präsentieren?
- Welche Grundrissform ergibt sich daraus - gerade, gewendelt, einläufig, zweiläufig?
- Wer benutzt die Treppe (Treppen müssen Sicherheit und Komfort für jede Generation bieten), und soll sie auch dem Transport größerer Möbelstücke dienen?
- Welches Material und welche Konstruktionsform passen zu unserem Stil?
- Welche Vorschriften gelten für Treppen hinsichtlich Brandschutz und Trittschall?
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