Seit einiger Zeit werden spezielle Tagfahrlicht-Steuergeräte im Markt beworben, die dem Bedürfnis Energie zu sparen und trotzdem mit Licht am Tag fahren zu können gleichermaßen Rechnung tragen sollen. Sie bewirken, dass beim Starten des Fahrzeugs nur das Abblendlicht eingeschaltet wird, nicht aber Heck- und Cockpitbeleuchtung. Hella-Lichtexperte Carsten Aring rät: „Man sollte sich vor dem Kauf unbedingt vom Fachmann beraten lassen, ob diese Tagfahrlicht-Steuergeräte auch den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Denn häufig dimmen sie die Helligkeit des Abblendlichts um bis zu 50 Prozent. Dadurch wird der vorgeschriebene Mindestwert des Lichtstroms teilweise unterschritten." Die Folge: Der Scheinwerfer verliert seine Zulassung. Der Grund: Ein Scheinwerfer bekommt seine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Typprüfung für Form, Leuchtmittel und Funktion. Das durch die Elektronik erzeugte Tagfahrlicht ist eine zusätzliche Lichtfunktion, die bei der Typprüfung des Scheinwerfers nicht berücksichtigt wurde. Dadurch verliert er seine Zulassung.
Das kann sich negativ auf den Versicherungsschutz auswirken.
Wer auch am Tag mit Licht fahren will sollte daher spezielle Tagfahrleuchten nachrüsten. Diese sind für hohe Warnwirksamkeit bei Tageslicht ausgelegt und schalten sich automatisch mit dem Starten des Motors ein. Die übrige Fahrzeugbeleuchtung ist dann nicht in Funktion und ein Kraftstoff-Mehrverbrauch daher bei etwa 16 Watt(Halogen-Varianten) beziehungsweise bei 5 Watt (LED-Varianten) Leistungsaufnahme nicht messbar. Die Tagfahrleuchten erfüllen ihre Aufgabe deutlich besser als normales Abblendlicht, das für die wirksame Ausleuchtung der Fahrbahn bei Dunkelheit sorgt.
Außerdem ist die Lebensdauer der Halogen-Tagfahrleuchten bis zu zehnmal höher als die einer Halogen-Glühlampe für das Abblendlicht.
Die LED-Tagfahrleuchten halten sogar ein Fahrzeugleben lang.
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