Nebelschlussleuchten sind um ein Vielfaches heller als die normalen Schlusslichter und blenden daher bei normaler Sicht. Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind deshalb eindeutig: Nur bei Sichtweiten unter 50 Meter darf der Fahrer die Nebelschlussleuchte einschalten. Und auch nur bei Nebel, denn starker Schneefall oder Wolkenbrüche sind streng nach der Vorschrift gesehen keine Gründe für das Nebelschlusslicht. Das gilt selbst dann, wenn die Sichtweite deutlich unter 50 Meter liegt und der Einsatz den meisten Autofahrern als durchaus sinnvoll erscheint. Dagegen darf das starke rote Licht bei entsprechendem Nebel auch innerhalb von Ortschaften leuchten. Ein gegenteiliger Passus ist schon vor vielen Jahren aus den Regelwerken verschwunden.
Nebelscheinwerfer hingegen sind nicht nur bei "dicker Suppe" eine Hilfe. Man darf sie laut StVO schon einschalten, wenn Nebel, Regen oder Schneefall "die Sicht erheblich behindern". Auch und gerade bei Schneefall verbessern sie die Sicht. Ist die Flockenpracht sehr dicht, lohnt sich das – langsame! – Fahren mit der Kombination von Nebellampen und Standlicht. Bei Nebel hingegen empfiehlt Hella die Verwendung zusammen mit dem Abblendlicht.
Die hintere Nebelschlussleuchte wird oft falsch und missbräuchlich eingesetzt. Denn viele Autos haben nur einen gemeinsamen, zweistufigen Schalter für beide Nebel-Lichter. Stufe eins schaltet die Nebelscheinwerfer ein. Das fällt jedem Fahrer auf und ist ja auch bei Regen und Schneefall erlaubt. Mit Stufe zwei wird die Nebelschlussleuchte am Heck aktiviert. Darauf achtet man meist nicht, sondern dreht den Schalter automatisch bis zum Anschlag. Ein Tipp der Lichtexperten von Hella: Bitte auf die entsprechende gelbe Kontrolllampe im Cockpit achten! Das verhindert den missbräuchlichen Einsatz der Nebelschlussleuchte.