Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung wurde gegründet mit der klaren Zielrichtung, die Interessen der sozialen, nicht kommerziellen Schuldner- und Insolvenzberatung zu vertreten und sowohl politisch als auch inhaltlich voran zu bringen. Daraus entstanden u.a. Qualitätskriterien für die Schuldner- und Insolvenzberatung, Kontakte zum Bayerischen Wirtschaftsministerium, Sozialministerium und einigen am Konsumentenkreditmarkt tätigen Banken, die neuerdings auch in Sachen Schuldenprävention Interesse an einer Zusammenarbeit mit Schuldnerberatungsstellen zeigen.
Des Weiteren befasst sich die LAGSIB mit den Themen Recht auf ein Girokonto, Armut und Prävention, Finanzierung und Ausbau von Beratungsleistung, Aus-/Fort-/und Weiterbildung, sowie mit aktuellen Entwicklungen auf dem Markt der Ver- und Überschuldung. Ein weiteres Feld der Aktivitäten betrifft den Bereich der Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien, vor allem mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und dem so genannten Länderrat, ein Gremium, in dem sich Praktiker aus allen Bundesländern austauschen.. Des Weiteren sind Vorstandsmitglieder der LAG im Interministeriellen Arbeitskreis des Sozialministeriums vertreten. Vorstandsmitglied Ursula Weser sagt dazu:" Wir sehen Schuldner- und Insolvenzberatung als Dienst an Menschen, die Unterstützung brauchen" und Inge Brümmer ergänzt: "Wir erleben Armut in unserer Gesellschaft in dichtem und wachsendem Maße. Wir entwickeln uns immer weiter zu einer Gesellschaft der Ausgrenzung in mehrfacher Hinsicht". Vorstandsmitglied Theo Reus meint, dass " es unsere Aufgabe sein muss, die Politik für diesen Personenkreis weiter zu sensibilisieren, da hier Menschen in einer Weise in ihren Entwicklungsmöglichkeiten begrenzt werden, die einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten könnten".
Aktuell ist die LAGSIB sowohl mit der Thematik der zukünftigen Finanzierung der Insolvenzberatung in Bayern befasst, als auch mit den geplanten Änderungen im Bereich des Gesetzgebungsverfahrens beim geplanten neuen Insolvenzrecht durch das Bundesministerium für Justiz.