Als Teil der Kinderhilfe Oberland werden die Wurzelzwerge nun ganz oziell - mit Betriebserlaubnis, staatlicher Anerkennung und Förderung nach dem "Kindergarten-Gesetz" (BayKiBiG).
Durch den Anschluss können die Önungszeiten verlängert werden, so dass nun auch berufstätige Eltern eher die Möglichkeit haben, das Angebot zu nutzen und ihre Kinder in den Genuss der Waldpädagogik kommen zu lassen.
Zukünftig sollen auch Kinder mit Entwicklungsbeeinträchtigungen aufgenommen und gefördert werden.
In einem Waldkindergarten werden 18 - 20 Kinder durch zwei Erzieherinnen ausschließlich im Freien betreut. Dies wirkt sich förderlich ebenso auf die körperliche wie auf die seelische und soziale Entwicklung von Kindern aus.
Grundlage der Arbeit ist, wie bei anderen Kindergärten auch, der "Bayrische Bildungs- und Erziehungsplan" und der Anspruch auf ganzheitliche Förderung der Kinder.