Wie der Hautgeschäftsführer des LHE, Michael Kullmann, und der Geschäftsführer der HA Hessen Agentur, Martin H. Herkströter, betonten, soll sich die künftige Einzelhandelsentwicklung in der Region in gewachsenen Zentren konzentrieren. Damit könne die Versorgung der Bevölkerung gesichert und die urbane Lebensqualität gestärkt werden. Dazu gehöre vor allem, dass großflächiger Einzelhandel grundsätzlich nur in Ober- und Mittelzentren angesiedelt werde. Der Ansiedlung von Märkten mit Gütern des täglichen Bedarfs "auf der grünen Wiese" und er damit zusammenhängenden strukturellen Verödung von Ortszentren oder Innenstädten werde damit Einhalt geboten. Vereinzelte Ausnahmen solle es hierbei nur zur Sicherung einer leistungsfähigen Nahversorgung geben. In erster Linie setze man jedoch auf eine enge Verflechtung der Standorte mit bestehenden Siedlungsgebieten.
Allenfalls Vorhaben mit nicht innenstadt-relevanten Sortimenten wie Bad und Sanitär oder solchen, die für einen innerörtlichen Standort nicht geeignet seien, wie Gartencenter, Kfz-Betriebe, Brennstoffe etc. sollten in Randlagen untergebracht werden.
Nach den Worten Herkströters und Kullmanns genieße das Einzelhandelskonzept erfreulicher Weise breite politische Akzeptanz in der Region. Es biete planungsrechtlich probate Instrumente, Innenstädte zu beleben und urbane Strukturen zu revitalisieren bzw. zu stärken. Dies sei nicht zuletzt angesichts der zu erwartenden demographischen Entwicklung von entscheidender Bedeutung für die Nahversorgung der Bevölkerung. Zugleich werde auch dauerhaft eine leistungsfähige Nahversorgung in Unter- und Mittelzentren gewährleistet. Damit würden die Kommunen in die Lage versetzt, die Einzelhandelsentwicklung in Übereinstimmung mit einer klaren Zentrenausbildung zu bringen.
Der Hessische Einzelhandelsverband, der nach den Worten seines Hauptgeschäftsführers Kullmann voll und ganz hinter dem Einzelhandelskonzept steht, verweist allerdings auch darauf, dass bestehenden Einzelhandelsstandorten und -ansiedlungen in Randbereichen grundsätzlich Bestandsschutz garantiert sei. Factory-Outlet-Center seien in diesem Zusammenhang planungsrechtlich zu verhindern.
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