Mit dem Krankenhausstrukturgesetz in seiner abschließenden Fassung ist die Grundlage für eine spürbare Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser geschaffen worden. „Das ist eine gute Nachricht für die Patienten, denn vor allem wird es für die Krankenhäuser damit künftig leichter, die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für eine gute Behandlungsqualität notwendig sind, zu beschäftigen. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, die hohe Qualität der Krankenhausbehandlung in Hessen zu stabilisieren und stetig weiterzuentwickeln", so HKG-Präsident Dieter Bartsch in einer Mitteilung an die Presse.
Wenngleich mit dem KHSG die Problematik der Investitionsförderung der Krankenhäuser noch nicht gelöst ist, kann für Hessen aber auch hier eine positive Bilanz gezogen werden: Das Land hat die Investitionsproblematik der Krankenhäuser erkannt und nach Kräften eine Verbesserung der Investitionsförderung auf den Weg gebracht. Besonders hervorzuheben sind neben der Umstellung der Investitionsfinanzierung ab 1. Januar 2016 auf ein Pauschalsystem, das das Investitionshandeln der Krankenhäuser spürbar erleichtern wird, verschiedene Sonderförderprogramme, mit denen zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden.