„Die von der Regierung beabsichtigte Krankenhausreform war mit dem Anspruch aufgerufen worden, die Qualität der Krankenhausversorgung und die Patientensicherheit nachhaltig zu verbessern. Dieses Ziel wird von uns uneingeschränkt unterstützt. Gute Qualität ist aber nur mit gutem und qualifiziertem Personal in ausreichender Zahl machbar. Und dafür benötigen die Krankenhäuser eine ausreichende Finanzierung. Das hat nun offensichtlich auch die Politik erkannt." So bewertet der Geschäftsführende Direktor des Verbandes der Krankenhäuser in Hessen insbesondere, dass nach den Eckpunkten die 500 Mio. Euro, die die Krankenhäuser bislang über einen sogenannten Versorgungszuschlag bekommen, nicht gestrichen werden, sondern in Form eines Pflegezuschlags erhalten bleiben sollen. Ausdrücklich begrüßt Greunke auch die „Tarifausgleichsrate", mit der die Bund/Länder-Arbeitsgruppe der Misere entgegenwirken will, dass die Personalkosten der Krankenhäuser stärker ansteigen, als die gedeckelten Behandlungspreise.
Diese Ansätze sowie die ebenfalls vorgesehene Förderung zusätzlicher Pflegekräfte und Hygienefachkräfte, verstehen sich für Greunke als grundlegende Voraussetzungen für die von der Koalition ausgerufene Qualitätsoffensive.
Trotz der nun in Aussicht gestellten Erleichterungen sieht die HKG in der Reform aber auch noch ungelöste Probleme. Vor allem die ambulante Notfallversorgung in den Kliniken bleibt ein Brennpunkt, der zwar erkannt aber noch nicht abschließend und zufriedenstellend gelöst worden ist. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass mit dem Reformgesetz weiterhin eine zunehmende Bürokratie in den Krankenhäusern einhergehen wird. In diesem Kontext ist vor allem zu beklagen, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für umfassende Qualitätskontrollen der Krankenhäuser zuständig sein soll. Dies wiegt umso schwerer, als dem den Interessen der Krankenkassen nahestehenden MDK aus Sicht der HKG die hierfür erforderliche Neutralität abzusprechen ist. Auf jeden Fall besser geeignet hierfür sind die in allen Bundesländern schon seit vielen Jahren etablierten Geschäftsstellen für die externe stationäre Qualitätssicherung, die als gemeinsame Einrichtungen der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaften betrieben werden. Sie verfügen über hervorragendes fachliches Know-how und sind als neutrale Partner von den Krankenhäusern und Krankenkassen hoch anerkannt.
Noch vor wenigen Tagen gingen Tausende Klinikmitarbeiter aus Protest gegen die geplante Reform bundesweit auf die Straße. Mit den Änderungen vom Freitag hat die Politik nun wichtige Anliegen der Krankenhäuser aufgegriffen. Hierüber ist der Geschäftsführende Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft sehr erleichtert, mahnt gleichzeitig aber: „Das wird für etwas mehr Ruhe in den Krankenhäusern sorgen. Wichtig ist nun aber, dass die Eckpunkte im Gesetzestext klar geregelt werden. Es muss sichergestellt werden, dass sie in der Praxis ohne Abstriche umgesetzt werden können."