Die Hessische Krankenhausgesellschaft wird die gesammelten Unterschriften sowie das Ergebnis der Internetabstimmung dem Bundesgesundheitsminister noch vor dem 11. Mai 2012 zustellen, um der Politik die Möglichkeit zu geben, die Situation der Krankenhäuser und den Bürgerwillen vor Verab schiedung des Psychiatrie-Entgeltgesetzes im Deutschen Bundestag zur Kenntnis zu nehmen und bei der abschließenden Formulierung des Gesetzes zu berücksichtigen. Dieses Gesetz bezieht sich inhaltlich zwar auf eine Neuordnung der Abrechnung von psychiatrischen Behandlungsleistungen, bietet gleichzeitig aber die Möglichkeit, Regelungen über einen Ausgleich von unvermeidbaren Kostensteigerungen der Krankenhäuser insbesondere in Folge von Tariferhöhungen herbeizuführen, wie sie im Zuge des Gesetzgebungsverfahren z. B. auch vom Bundesrat vorgeschlagen worden sind.
Tatsache ist, dass aufgrund der derzeit gesetzlichen Regelungen die Krankenhäuser chronisch unterfinanziert sind. Der Grund: Der Gesetzgeber schreibt vor, wie viel die Krankenhäuser einnehmen dürfen. Deshalb steigt die Vergütung für ihre Leistungen 2012 nur um ein Prozent. Obwohl sie sparsam wirtschaften genügt dies nicht, um steigende Energiekosten, Tariflöhne und vieles mehr zu bezahlen. Darüber hinaus sind sie noch zu finanziellen Notopfern für eine angeblich notwendige Sanierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gezwungen worden, die sich inzwischen als überflüssig erwiesen hat. Während die Krankenkassen Milliardenüberschüsse horten, kämpfen die Kliniken um ihre Existenz. Krankenhäuser, deren Einnahmen gesetzlich begrenzt werden, und deren Kosten zwangsläufig steigen, können langfristig nicht überleben! Die Krankenhäuser fordern deshalb eine faire Finanzierung durch kurzfristigen Ausgleich ihrer unvermeidbaren Mehrkosten sowie verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen für eine langfristig stabile Krankenhausfinanzierung. Dies vor allem im Interesse ihrer Patienten und der Bürgerinnen und Bürger, damit eine ausreichende und qualitativ gute medizinische Versorgung sichergestellt ist.