Das Bundeskabinett hat am 18. März 2015 die Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2016 und den Finanzplan bis 2019 beschlossen. Insbesondere wurde vereinbart, noch in diesem Jahr ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zu errichten. Der Fonds soll die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 unterstützen, damit diese mehr Geld etwa für die Instandhaltung, Sanierung und zum Umbau örtlicher Infrastruktur ausgeben können. Die Förderung umfasst die Bereiche Infrastruktur, Bildungsinfrastruktur und Klimaschutz. Auch die Krankenhäuser sind explizit in dem Förderbereich "Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur" eingeschlossen. Gesetzesgrundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern", dessen abschließende 2. und 3. Lesung im Bundestag voraussichtlich am 22. Mai 2015 stattfinden wird. Nach Zustimmung des Bunderates Anfang Juni könnte das Gesetz dann in Kraft treten.
Die Verteilung der Fördermittel innerhalb des jeweiligen Bundeslandes obliegt den Ländern. Nach derzeitigem Stand entfiele auf Hessen ein Fördervolumen von 317.138.500 Euro aus dem Fonds. "Wir sehen es als notwendig an, dass die Hessische Landesregierung die Investitionsbedürfnisse der Krankenhäuser in Hessen bei der Umsetzung des Förderprogramms in besonderem Maße berücksichtigt", erklärt der Geschäftsführende Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Rainer Greunke. "Wir hoffen, dass möglichst viel aus diesem Topf bei den Krankenhäusern ankommt, denn auch in Hessen ist die Krankenhausinvestitionsförderung, zu der die Bundesländer per Gesetz verpflichtet sind, absolut unzureichend; jährlich fehlen uns rund 150 Mio. Euro", so Greunke, der dies als Appell an die Landesregierung verstanden haben möchte, zumal die Krankenhäuser an erster Stelle der förderungsfähigen Infrastruktur genannt werden.
Positiv am Kommunalinvestitionsförderungsfonds bewertet die Hessische Krankenhausgesellschaft, dass dem Gesetzentwurf zur Folge die Finanzhilfen trägerneutral gewährt und damit alle Investitionsvorhaben kommunaler, frei-gemeinnütziger und privater Krankenhausträger gefördert werden können, die für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung notwendig sind. Die Finanzhilfen können auch für Investitionen auf der Grundlage von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP-Finanzierung) verwendet werden.