Die Charta wurde vor dem Hintergrund einer internationalen Initiative (10. Kongress der European Association for Pallitaive Care EAPC) unter Trägerschaft der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) sowie der Bundesärztekammer in einem zweijährigen Prozess von rund 200 Experten und Vertretern zahlreicher Organisationen und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens erarbeitet und Ende 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt. Neben der Beschreibung des Ist-Zustands der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zeigt sie Handlungsoptionen für eine bessere Betreuung im Sinne einer Selbstverpflichtung für die Zukunft auf.
Übergeordnetes Ziel ist, den Menschen ein Sterben in Würde durch die Schaffung entsprechender gesellschaftlicher, politischer, institutioneller und versorgungstruktureller Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Die Hessische Krankenhausgesellschaft versteht die Unterzeichnung der Charta vor allem auch als ein Signal an die Krankenhäuser in Hessen, sich dieser Aufgabe zu stellen.
Die "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" kann auf der Internetseite http://www.charta-zurbetreuung- sterbender.de abgerufen werden. Von dort aus kann die Charta auch gezeichnet werden.