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In besonderer Weise dem Wohl der Patienten verpflichtet: Hessische Krankenhausgesellschaft zeichnet Hessischen Gesundheitspakt 2.0

Präsident Dieter Bartsch zeichnet für die Hessische Krankenhausgesellschaft als Gründungsmitglied die Fortsetzung des Hessischen Gesundheitspaktes am 23. März im Hessischen Landtag

(lifePR) (Eschborn, )
Der Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG), Dieter Bartsch, hat am 23. März 2015 im Hessischen Landtag gemeinsam mit Sozialminister Stefan Grüttner und den anderen Pakt-Partnern den Hessischen Gesundheitspakt 2.0 unterzeichnet. Der Gesundheitspakt 2.0 versteht sich als Fortsetzung des bereits im November 2011 vom Hessischen Sozialminister ins Leben gerufenen "Hessischen Paktes zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung" (1. Hessischer Gesundheitspakt), der das Ziel hatte, eine dem Strukturwandel der Bevölkerung gerecht werdende Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

In Hessen wird im Jahr 2050 ein Drittel der Bevölkerung 65 Jahre und älter sein. Diese Entwicklung hat entscheidende Auswirkungen auf die gesundheitliche und pflegerische Infrastruktur in Hessen, sowohl hinsichtlich einer sich quantitativ und qualitativ wandelnde Inanspruchnahme von Medizin- und Gesundheitsleistungen als auch mit Blick auf das Alter und die Zusammensetzung der Leistungserbringer. Nachdem der Pakt in den Jahren 2012 bis 2014 ein entsprechendes Maßnahmenbündel zur Gestaltung dieses Strukturwandels gemeinsam umgesetzt hat, waren sich die Pakt-Partner einig, dass eine weitere Zusammenarbeit zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen und zur Gestaltung des Strukturwandels im Gesundheitswesen notwendig ist, um auch in Zukunft eine hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

In einer älter werdenden Gesellschaft ist die adäquate Versorgung von chronisch und mehrfach Erkrankten eine der wichtigsten Aufgaben. Es bedarf neuer Kooperationsformen zwischen den Berufsgruppen sowie eines funktionierenden sektorenübergreifenden Fall- und Versorgungs- Managements. Der Hessische Gesundheitspakt 2.0 fördert daher die Zusammenarbeit von Gesundheits- und Pflegeberufen durch u.a. die Organisation von berufsübergreifenden Fortbildungen, die Etablierung von interdisziplinären Gesundheitszentren sowie die Etablierung eines sektorenübergreifenden Medikationsplans zur Vermeidung von Doppelverordnungen und nicht erwünschten Wechselwirkungen.

Die Krankenhäuser in Hessen sind ein entscheidender Faktor für die gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Dies nicht nur im Bereich der stationären medizinischen Behandlung, sondern auch im Rahmen der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit sowie in ihrer Funktion als Stätten der Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Pflegekräften und anderen therapeutischen Berufsgruppen. Sie fühlen sich in besonderer Weise dem Wohl der Patienten verpflichtet, was auch durch die Zeichnung des Gesundheitspaktes durch ihren Verband, der Hessischen Krankenhausgesellschaft, zum Ausdruck gebracht wird.

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Hessische Krankenhausgesellschaft e. V

Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen, in dem über 170 Akutkrankenhäuser des Landes mit zusammen rd. 35.000 Krankenhausbetten und einer Gesamtbeschäftigtenzahl von rd. 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammengeschlossen sind. Die HKG ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung.

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