Der Vorstand der Hessischen Krankenhausgesellschaft besteht satzungsgemäß aus insgesamt 20 Personen, die die unterschiedlichen Trägergruppen der Krankenhäuser in Hessen repräsentieren. Er wird von der Mitgliederversammlung für jeweils vier Jahre gewählt; die laufende Vorstandsamtsperiode endet am 31.12.2015. Die neu gewählten Vorstandsmitglieder vertreten die Trägergruppen "Private Krankenhäuser" (Frau Corinna Glenz), "Universitätskliniken" (Herr Martin Menger) und "Städtische Krankenhäuser" (Herr Dr. Thomas Menzel).
Neue Gesichter im Vorstand der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG)
Mitgliederversammlung der HKG beruft im Rahmen der Nachwahl drei neue Mitglieder in den Vorstand des Verbandes
Der Vorstand der Hessischen Krankenhausgesellschaft besteht satzungsgemäß aus insgesamt 20 Personen, die die unterschiedlichen Trägergruppen der Krankenhäuser in Hessen repräsentieren. Er wird von der Mitgliederversammlung für jeweils vier Jahre gewählt; die laufende Vorstandsamtsperiode endet am 31.12.2015. Die neu gewählten Vorstandsmitglieder vertreten die Trägergruppen "Private Krankenhäuser" (Frau Corinna Glenz), "Universitätskliniken" (Herr Martin Menger) und "Städtische Krankenhäuser" (Herr Dr. Thomas Menzel).