Mit Verordnung vom 25. März 1947 wurden für das Land Hessen der Verwaltungsgerichtshof als Rechtsmittelinstanz mit Sitz in Kassel und zunächst drei Verwaltungsgerichte in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden, also jeweils am Sitz der damaligen Regierungspräsidenten, errichtet. „Das Verwaltungsgericht Darmstadt war ein Gericht der ersten Stunde“, so der Staatssekretär.
Dr. Thomas Schäfer betonte die besondere Bedeutung der Verwaltungsgerichte: „Stets ging es bei den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Darmstadt darum, den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutz im Bereich des Verwaltungshandelns zu gewähren, ohne dabei das Allgemeinwohl aus den Augen zu verlieren. Hierbei das richtige Maß zu finden erfordert immer wieder aufs Neue – neben den ohnehin als selbstverständlich vorauszusetzenden Rechtskenntnissen – Geschick und Augenmaß“, schloss Dr. Thomas Schäfer.