Durch die Dienstleistungsrichtlinie seien die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Aufträge innerhalb der Europäischen Union erheblich verbessert worden. Die deutschen Sachverständigen seien auch für Begutachtungen außerhalb des eigenen Landes hervorragend qualifiziert. Die neue Entwicklung müsse aber sorgfältig begleitet werden. Die hohen Voraussetzungen, die die Gewerbeordnung für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen zu Recht vorsehe, dürften nicht verwässert werden. „Ich werde mich dafür stark machen, dass die bewährten rechtlichen Rahmenbedingungen für Sachverständige in Deutschland nicht im Rahmen einer Harmonisierung des europäischen Rechts über Bord geworfen werden. Bei dem Programm „Ziviljustiz“ der Europäischen Union für den Zeitraum 2007 bis 2013, mit dem die justitielle Zusammenarbeit in Zivilsachen verbessert werden soll, muss gewährleistet werden, dass die in unserem Recht vorgesehene Qualifikation, Stellung und Befugnis der Sachverständigen erhalten bleibt. Wir sollten uns dafür einsetzen, unsere bewährten Strukturen zu exportieren und sie nicht dem Interesse an Vereinheitlichung unterzuordnen“, schloss der Minister.
Justizminister Jürgen Banzer eröffnet den Jahreskongress der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Hessen
„Die Justiz ist auf die hohe Zuverlässigkeit und die fachliche Qualität der Sachverständigen angewiesen.“ / Deutsche Sachverständigentradition im europäischen Wettbewerb bewahren
Durch die Dienstleistungsrichtlinie seien die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Aufträge innerhalb der Europäischen Union erheblich verbessert worden. Die deutschen Sachverständigen seien auch für Begutachtungen außerhalb des eigenen Landes hervorragend qualifiziert. Die neue Entwicklung müsse aber sorgfältig begleitet werden. Die hohen Voraussetzungen, die die Gewerbeordnung für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen zu Recht vorsehe, dürften nicht verwässert werden. „Ich werde mich dafür stark machen, dass die bewährten rechtlichen Rahmenbedingungen für Sachverständige in Deutschland nicht im Rahmen einer Harmonisierung des europäischen Rechts über Bord geworfen werden. Bei dem Programm „Ziviljustiz“ der Europäischen Union für den Zeitraum 2007 bis 2013, mit dem die justitielle Zusammenarbeit in Zivilsachen verbessert werden soll, muss gewährleistet werden, dass die in unserem Recht vorgesehene Qualifikation, Stellung und Befugnis der Sachverständigen erhalten bleibt. Wir sollten uns dafür einsetzen, unsere bewährten Strukturen zu exportieren und sie nicht dem Interesse an Vereinheitlichung unterzuordnen“, schloss der Minister.