- 55.140 Verurteilungen
- Leichter Rückgang
- „Statistik zeigt die hohe Leistungsfähigkeit der hessischen Strafjustiz“
„Die hessischen Gerichte haben im Jahr 2006 55.140 Verurteilungen ausgesprochen. Es ist Ausdruck der hohen Leistungsfähigkeit der hessischen Justiz, dass sie die meisten Fälle gerecht, schnell und ohne Komplikationen erledigt. Die hessischen Richterinnen und Richter stellen Rechtsfrieden gerade auch im Interesse der Opfer her und fördern damit das Vertrauen in unseren Rechtsstaat“, führte der hessische Justizminister Jürgen Banzer heute anlässlich der Veröffentlichung der Strafverfolgungsstatistik für das vergangene Jahr in Wiesbaden aus.
Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Verurteilungen leicht um 3.333 und damit 5,7 %. Ein besonders hoher Rückgang hat sich bei den Verurteilungen wegen Vermögens-, Eigentums- und Urkundsdelikten um fast 1.400 Verurteilungen damit annähernd 10 % ergeben. Ebenfalls rück-läufig sind die Verurteilungen wegen Raubes und Erpressung. Diese sind um fast 100 und damit 8,5 % gesunken. Weiterhin sind die Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr um 1.250 und damit 8 % zurückgegangen. Gegen den allgemeinen Trend haben die Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zugenommen. Sie sind um fast 50 und damit mehr als 7 % angestiegen.
„Die Zahlen belegen, dass Hessen sicherer geworden ist. Unsere Anstrengungen zur Prävention von Straftaten greifen. Der Rückgang von Verurteilungen in einzelnen Bereichen korrespondiert mit den Erfolgen der Polizei. Die Verurteilungsstatistik ist insoweit auch ein Spiegelbild der polizeilichen Kriminalstatistik, die in den vergangenen Jahren einen Rückgang von Straftaten gezeigt hat. Der Anstieg im Bereich der Sexualstraftaten macht aber auch deutlich, dass wir auf diesen Bereich unser besonderes Augenmerk richten müssen. Mit dem 10-Punkte-Konzept, das ich im Frühjahr vorgestellt habe, sind wir auf dem richtigen Weg, Sexualstraftaten noch konsequenter zu bekämpfen. Wir setzen hier auf eine stärkere Überwachung und strengere rechtliche Regelungen, um Opfer besser zu schützen und Rückfälle zu vermeiden“, erläuterte Jürgen Banzer.
Die Gerichte haben im Jahr 2006 39.135 Verurteilungen zu Geldstrafen und 8.844 Verurteilungen zu Freiheitsstrafen ausgesprochen, wobei die Zahl der nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen bei 2.594 lag. Auch hier hat sich gegenüber dem Jahr 2005 insgesamt ein leicht rückläufiger Trend gezeigt. Allerdings sind die verhängten Freiheitsstrafen über 2 bis 5 Jahre stark von 743 auf 832 und damit 12 % gestiegen. Im Jahr 2006 wurden in Hessen 10 lebenslange Freiheitsstrafen verhängt, 3 weniger als im Jahr 2005.
„Mein besonderes Augenmerk gilt dem Jugendstrafvollzug. Mit unserem neuen Jugendstrafvollzugsgesetz setzen wir auf ein Prinzip des intensiven Forderns und Förderns der jungen Menschen. Wir wollen die deutschlandweit unbefriedigend hohe Rückfallquote von 78 % signifikant senken. Die Tatsache, dass im Jahr 2006 allein in Hessen 1.097 junge Straftäter zu einer Jugendstrafe verurteilt wurden, zeigt, dass wir in diesem Bereich im Interesse der Gesellschaft und der Sicherheit der Bevölkerung den richtigen Schwerpunkt gesetzt haben,“ schloss der Minister.