Die ehrenamtlichen Richter bringen wichtige Kenntnisse aus der Arbeitswelt, eigene Erfahrungen mit dem Staat und ihre allgemeine Lebenserfahrung in die Entscheidungsfindung ein. Diese Erweiterung der Entscheidungsgrundlage ist von unschätzbarem Wert“, erklärte der Hessische Justizminister Jürgen Banzer heute anlässlich einer Informationsveranstaltung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Wiesbaden.
Die komplexen Sachverhalte im Sozialrecht, die für die Menschen oft existentielle Fragen berührten, erforderten in besonderem Maße Engagement und Empathie. Der ehrenamtliche Richter müsse sich in schwierige Lebenssachverhalte hineindenken und die hohe Bedeutung der geltend gemachten Ansprüche für den betroffenen Rentner, den Pflegebedürftigen, den Sozialhilfeempfänger oder den Arbeitssuchenden nachempfinden.
Derzeit seien in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit 1752 ehrenamtliche Richter eingesetzt. Damit liege die Zahl um 20 % über der Vergleichszahl des Jahres 2004 (1457). Der erheblich gestiegene Bedarf an ehrenamtlichen Richtern in der Sozialgerichtsbarkeit sei im Wesentlichen auf die erhöhten Eingangszahlen infolge der Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs durch die sog. Hartz-Gesetzgebung zurückzuführen.