Hessen habe einen vollständig ausformulierten Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Terror-Camps und zur Wiedereinführung der Strafbarkeit der so genannten Sympathiewerbung vorgelegt. Ihre anfänglichen Widerstände gegen diese Strafvorschrift habe die Bundesjustizministerin aufgrund der überwältigenden Argumente nunmehr offensichtlich aufgegeben. Der Rechtsstaat müsse die neue Herausforderungen angehen und seine Handlungsfähigkeit durch neue Gesetze beweisen.
„Bedauerlich ist aber, dass der Vorschlag der Bundesjustizministerin bislang keine Regelung zur so genannten Sympathiewerbung enthält. Wir dürfen hier nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Der aktuelle Fall eines Hasspredigers in Frankfurt am Main zeigt, wie wichtig es ist, denjenigen das Handwerk zu legen, die zu terroristischen Aktionen aufrufen. Wir dürfen nicht zulassen, dass bei uns ein Nährboden für terroristische Aktionen entsteht“, führte Jürgen Banzer aus.
Es sei ein Fehler der damaligen rot-grünen Bundesregierung gewesen, die Strafbarkeit der Sympathiewerbung für terroristische Vereinigung im Jahr 2002 aufzuheben. Ein lückenloser strafrechtlicher Schutz vor terroristischen Gefahren gebiete die Strafbarkeit der Werbung für Terrororganisationen. Dabei gehe es auch nicht darum, eine bloße Gesinnung zu bestrafen. Vielmehr sei das Werben für terroristische Ziele und damit ein aktives Handeln Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit.
„Der heutige Tag zeigt auch, dass die hessische SPD rechtspolitisch völlig isoliert ist. Während sich die Hessen-SPD noch am Wochenende gegen die Strafbarkeit der Teilnahme an Terror-Camps ausgesprochen und den Vorwurf eines Gesinnungsstrafrechts wie in einer Diktatur erhoben hat, ist sie nun von Frau Zypries eines besseren belehrt worden. Ich halte es für sehr bedenklich, dass sich die Hessen-SPD auch in Fragen der Inneren Sicherheit bundespolitisch als völliger Außenseiter darstellt“, schloss Jürgen Banzer.