Jürgen Banzer dankte den Dozenten des Fachbereichs Rechtspflege und den Ausbilderinnen und Ausbildern vor Ort: „Zu einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung gehören neben motivierten und leistungswilligen Anwärterinnen und Anwärtern auch erfahrene, engagierte und leistungsbereite Ausbilderinnen und Ausbilder. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihren besonderen Einsatz und Ihr nicht nachlassendes Bemühen, den hohen Standard der hessischen Rechtspflegerausbildung zu halten und sogar noch zu steigern.“
Hinweis:
Informationen zum Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg a. d. Fulda:
Zum 1. Januar 2006 wurden sämtliche Ausbildungseinrichtungen der Finanz- und Justizverwaltung in Rotenburg a. d. Fulda zu einem „Studienzentrum Rotenburg a. d. Fulda“ zusammengeführt. Die Verwaltungsfachhochschule mit den Fachbereichen Rechtspflege und Steuer, die Landesfinanzschule und die Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst bilden seither eine Einheit. Ziel der Neuorganisation ist die Stärkung der Ausbildungseinrichtungen beider Ressorts durch die Nutzung von Synergien, die Einrichtung einer zentralen Verwaltung und eine flexiblere Organisationsstruktur.
Die Verwaltungsfachhochschule Fachbereich Rechtspflege hat 13 hauptamtliche Lehrkräfte: 3 Richter, einen Dozent (Professor) und 9 Lehrkräfte aus dem Rechtspflegerdienst.
An der Rechtspflegerprüfung im Herbst 2006 haben insgesamt 52 Nachwuchskräfte teilgenommen, davon 14 Teilnehmer/innen aus Thüringen. 11 Teilnehmer haben die Prüfung mit der Abschlussnote „gut“ bestanden, davon 6 aus Hessen und 5 aus Thüringen. Prüfungsbeste ist eine Thüringerin. 2 Teilnehmer haben die Prüfung nicht bestanden.
Sämtlichen hessischen Absolventen konnte aufgrund des Haushaltsplans die Möglichkeit eröffnet werden, sogleich in den Justizdienst übernommen zu werden.
Zum 1. September 2007 werden voraussichtlich 44 hessische und 12 Nachwuchskräfte aus Thüringen die Rechtspflegerausbildung beginnen.
Rechtspfleger nehmen eine wichtige Aufgabe in der Justiz wahr: Als selbständiges Organ der Rechtspflege treffen sie in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen, sind in der Sache unabhängig und nicht an Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Rechtspfleger/innen sind bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt. Der Schwerpunkt der Aufgaben des Rechtspflegerdienstes liegt bei den Amtsgerichten. Hier treffen die Rechtspfleger Entscheidungen auf dem Gebiet des Grundbuchrechts, des Registerrechts, in Nachlasssachen, im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht sowie in Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren. Darüber hinaus sind sie zuständig für das gerichtliche Mahnverfahren und in Strafsachen für die Überwachung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Geldstrafen.
Werdegang: Bei dem Rechtspfleger handelt es sich um einen Beamten bzw. eine Beamtin der Laufbahn des gehobenen Justizdienstes. Für den Beruf des Rechtspflegers ist ein Vorbereitungsdienst von drei Jahren abzuleisten und die Rechtspflegerprüfung abzulegen. Der Vorbereitungsdienst besteht aus Fachstudien von einer Dauer von insgesamt 18 Monaten an einer Verwaltungsfachhochschule (in Hessen: Verwaltungsfachhochschule Rotenburg a. d. Fulda - Fachbereich Rechtspflege) und berufspraktischen Studienzeiten bei den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften. Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung wird die Befähigung zur Ausübung der Tätigkeiten, die den Rechtspflegern nach dem Rechtspflegergesetz übertragen sind, erworben und zugleich der Diplomgrad „Diplom-Rechtspfleger/in (FH)“ verliehen.