Für Hausbesitzer und Hausverwaltungen, die eine regelmäßige Dachüberprüfung unterlassen haben, kann das teuer werden. Denn Gebäudeversicherer stellen inzwischen nicht zuerst die Frage, ob Windstärke 8 überschritten wurde. Immer öfter wird an erster Stelle nachgefragt, ob denn eine Dachüberprüfung stattgefunden hat. Denn die gehört nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Versicherer zu den „Obliegenheitspflichten“ der Versicherungsnehmer. Sie haben nämlich Vorsorge dafür zu treffen, dass ein versichertes Objekt in einem Zustand gehalten wird, der ein Schadensrisiko so weit wie möglich reduziert.
Den Nachweis dafür können Hausbesitzer und Hausverwaltungen durch einen regelmäßig durchgeführten DachCheck erbringen, wie er von Fachbetrieben der regionalen Dachdecker-Innungen angeboten wird. Bei einem solchen Dach-Check werden die Ergebnisse auf bundesweit einheitlichen Checklisten zusammengefasst und vom ausführenden Betrieb bestätigt.
„Gerade kleine unbeachtete oder nicht entdeckte Mängel sind in den meisten Fällen als ursächlich für kapitale Dachschäden anzusehen“. Darauf weist der Landesinnungsverband des Bayerischen Dachdeckerhandwerks in München hin. Nicht vorhandene bzw. nicht vollständige Windsogsicherungen oder einzelne gelockerte Eindeckungselemente bieten Sturmböen eine Angriffsfläche und führen oft zu einer regelrechten „Kettenreaktion“ – bis hin zur Abdeckung der gesamten Dachfläche.
Was viele Versicherte auch nicht wissen: Auch die Module der Solaranlagen sind oft als Dacheindeckungselemente eingestuft. Und damit sind sie ebenso gegen auftretende Windsogkräfte zu sichern wie ein z. B. Dachziegel.
Mindestens ebenso wichtig wie die Sicherung gegen Sturmböen ist aber auch, dass ein Dach gegen Regeneintrieb weitgehend sicher ist. Wird beispielsweise die „Regeldachneigung“ von 22 Grad unterschritten, was bei den immer beliebteren Pultdächern und anderen flach geneigten Dächern der Fall ist, müssen Zusatzmaßnahmen unter der Eindeckung ausgeführt werden. Auch laienhaft eingebaute Dachfenster können bei heftigen Schauern dem Niederschlag Tür und Tor öffnen.
Werden solche Mängel nach einem Unwetterschaden von der Versicherung festgestellt (und nicht im Vorfeld bei einem DachCheck), kann das zu Abzügen bei der Schadensregulierung bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Daher die beiden wichtigsten Tipps der Dachexperten aus München: Arbeiten rund um das Dach nur von qualifizierten Fachbetrieben ausführen lassen. Und das Dach mindestens jährlich im Rahmen eines DachChecks prüfen lassen.
Adressen der Fachbetriebe und mehr Informationen zum DachCheck gibt es bei den regionalen Dachdecker-Innungen und im Internet unter www.dachdecker.bayern