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Ziel- und Leistungsvereinbarungen als Instrument der Hochschulfinanzierung

(lifePR) (Hannover, )
In allen 16 deutschen Ländern schließen die Wissenschaftsministerien mit den Hochschulen des Landes Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) ab. Nur in einem Teil der Länder hat das Erreichen bzw. Nicht-Erreichen der vereinbarten Ziele allerdings finanzielle Konsequenzen. Eine neue Studie des HIS-Instituts für Hochschulforschung (HIS-HF) analysiert, wie diese finanzielle Unterlegung der ZLV in das Gesamtsystem der Hochschulfinanzierung eingebettet ist. Wie stringent ist die Kopplung an die vereinbarten Ziele? Und wie werden finanzielle Konsequenzen aus der Erreichung oder Verfehlung der Ziele umgesetzt?

Die Analysen von Dr. Susanne In der Smitten und Dr. Michael Jaeger zeigen, dass Ziel- und Leistungsvereinbarungen der staatlichen Seite mit den Hochschulen in Deutschland nahezu flächendeckend in den Landeshochschulgesetzen verankert sind. Nur in Berlin haben die Hochschulverträge mit Art. II des Haushaltsstrukturgesetzes von 1997 eine andere rechtliche Grundlage. Wie detailliert die Regelungen ausgestaltet sind, variiert zwischen den Ländern stark. Unterschiede zeigen sich auch im Hinblick auf die Verortung der entsprechenden Paragraphen, die im allgemeinen Teil des Gesetzes, im Zusammenhang mit der Hochschulplanung oder in einem Abschnitt zur Hochschulfinanzierung zu finden sind. Dies verweist bereits auf unterschiedliche zentrale Funktionen, für die ZLV eingesetzt werden.

In den deutschen Ländern haben sich verschiedene Ansätze der Einbindung von ZLV in das Gesamtsystem der Hochschulfinanzierung etabliert. "Bislang wurden Zielvereinbarungen oft isoliert betrachtet. Wir haben uns in unserer Untersuchung darauf konzentriert, in welchem Verhältnis sie in den einzelnen Ländern zur Grundfinanzierung, zu leistungsorientierten Mittelvergabeformeln und zu dritten Finanzierungssäulen wie Innovationsbudgets stehen", erläutert Projektleiterin Susanne In der Smitten. Nur ein Teil der Länder sieht finanzielle Konsequenzen aus dem Grad der Zielerreichung vor. Insbesondere Sanktionen für nicht erreichte Ziele sind dabei in der Regel nicht als Automatismus ausgestaltet, sondern setzen Gespräche der Landesseite mit den Hochschulen voraus, in denen den Gründen für die Zielverfehlung nachgegangen wird.

Die Kommunikation zwischen Hochschul- und Landesseite, die integraler Bestandteil des Instruments der ZLV ist, ist Ausdruck einer sich insgesamt verändernden Hochschulsteuerung: Die Untersuchung zeichnet detailliert nach, inwiefern Hochschule und Landesseite nicht als einheitliche Akteure agieren, sondern sich zusätzliche interne Verhandlungskonstellationen ergeben. Dabei wandelt sich das Selbstverständnis der Hochschulen ebenso wie das Aufgabenspektrum der Ministerien, vor allem aber die Art des Kontakts zwischen den relevanten Akteuren.

Der Untersuchung liegt ein Mehrmethodendesign zugrunde. In einem ersten Schritt wurden die Hochschulgesetze der deutschen Länder und die Haushaltsgesetzgebung mit Blick auf den Stellenwert von ZLV und ihre Verbindung zur Hochschulfinanzierung inhaltsanalytisch untersucht. Eine zweite Analyse ersteckte sich auf die ZLV des Jahres 2010 zwischen den Ländern und ihren Hochschulen und nahm die vereinbarten Ziele, ihre Operationalisierung und die Verbindung zu Finanzmitteln in den Blick. Darauf aufbauend fanden in ausgesuchten Ländern (Bayern, Saarland, Thüringen) vertiefende Fallstudien statt. In leitfadengestützten Interviews gaben jeweils Vertreter(innen) des Wissenschaftsministeriums, einer Universität und einer Fachhochschule detailliert über die Ausgestaltung und Umsetzung von Finanzierungselementen in ZLV Auskunft.

Die Publikation "Ziel- und Leistungsvereinbarungen als Instrument der Hochschulfinanzierung" (HIS:Forum Hochschule 16|2012) steht Interessierten als PDF-Download unter www.his.de/... kostenlos zur Verfügung. Eine Printversion kann gegen eine Schutzgebühr von 20 Euro direkt bei der HIS Hochschul-Informations-System GmbH bestellt werden

Download HIS:Forum Hochschule 16|2012

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