Was habe ich davon?
Wer sich dafür einsetzt, dass eine Hausgemeinschaft entsteht, muss in dieses Vorhaben investieren – vor allem Zeit. Doch vorher sollte man sich die Frage nach dem tatsächlichen Nutzen für Mieter und Vermieter beantworten.
So profitieren Vermieter und Mieter
Sind die Mietparteien einer Wohneinheit miteinander bekannt und pflegen zumindest einen basalen Austausch, ist das Haus besser geschützt vor Schaden und Einbruchdiebstahl. Zudem erhöht sich der allgmeine Wohnkomfort.
Der Gewinn an Sicherheit, was es Schaden und Diebstahl angeht, beruht darauf, dass Menschen, die sich kennen, auch eher Verantwortung füreinander übernehmen. Einbrecher haben es deutlich schwerer in einem Haus, dessen Parteien einander nicht egal sind und die deshalb z.B. eher bereit sind, auf ungewöhnliche Ereignisse in der Wohnung des Hausgenossen zu reagieren.
Gleiches gilt, wenn in der Abwesenheit eines Mieters Schäden oder Bedrohungen an seiner Wohnung auftreten, wie zum Beispiel ein Wasserleitungsbruch oder eine vom Unwetter bedrohte ausgerollte Markise auf dem Balkon. Soziale Gemeinschaften treten füreinander ein, auch wenn das nicht heißen muss, dass man ständig Feste miteinander feiert.
Durch den Gewinn an Schutz und Sicherheit wird sich auch der allgemeine Wohnkomfort erhöhen. Wer sich gut aufgehoben weiß, geht in der Regel toleranter und freundlicher miteinander um. Streitigkeiten im Haus sind dann weniger wahrscheinlich. Und selbst wenn diese auftreten, sind sie leichter zu bewältigen, wenn man den anderen schon unter einem positiven Vorzeichen kennen gelernt hat und ihm nicht von vorne herein misstraut.
Was Vermieter für das Miteinander tun können
Natürlich lässt sich eine Hausgemeinschaft nicht erzwingen. Wer mit seinen Mitbewohnern partout nichts zu tun haben will, wird immer Gründe finden, den Kontakt zu vermeiden, und das ist sein gutes Recht. Andererseits können Sie als Vermieter schon im Vorfeld jeder Vermietung ein Auge darauf haben, wen Sie sich in die Hausgemeinschaft holen. Dabei geht es nicht darum, ungefragt laienhafte Persönlichkeitsanalysen vorzunehmen an ihren zukünftigen Mietern, als vielmehr darum, Inkompatibilitäten zu vermeiden. Allgemeine Ratschläge kann es dafür nicht geben, weil letztlich niemand mit Sicherheit sagen kann, wer (nicht) in eine Gemeinschaft passt. Dabei werden Sie sich auf Ihre Menschenkenntnis verlassen müssen.
Ist es Ihr Wunsch als Vermieter, eine bereits bestehende Hausgemeinschaft zu festigen, können Sie verschiedene Angebote machen. Sie können zum Beispiel zu einem Gartenfest einladen oder zu einem Flohmarkt (falls es sich um eine größere Wohneinheit handelt). Ebenso können Sie zu rgelmäßigen Mieterversammlungen einladen. Auch wenn dies nur alle paar Monate geschieht, können solche Treffen die Gemeinschaft im Haus stärken, wenn dort Probleme und Themen besprochen werden, die für die Mieter interessant sind oder sogar eine Art von Zusammenarbeit und Absprache unter den Mietparteien erfordern. Zum Beispiel können Sie einen Austausch darüber anbieten, wie umlagefährige Nebenkosten gesenkt werden könnten – indem etwa die Mieter selbst die Reinigungsarbeiten in Treppenhaus und Aufzug übernehmen. Natürlich gilt es, in einem solchen Fall vorher zu überlegen, wie man damit umgehen will, wenn nur ein Teil der Mieter dazu bereit ist, die anderen aber nicht.
Was Mieter für die Hausgemeinschaft tun können
Grundsätzlich bietet sich als Maßnahme alles an, was die Anonymisierung durchbricht oder gar nicht erst entstehen lässt. Statt beim Neubezug lediglich eine Namensschild an Klingel und Briefkasten anzubringen, können Neumieter sich persönlich bei den anderen Parteien im Haus vorstellen. Dies muss keine aufwändige Sache sein. An der Tür zu klingeln, sich kurz vorzustellen und (vielleicht noch) seine Hilfe anzubieten, für den Fall, dass es „mal brennt“, kann völlig genügen.
Auch das eine oder andere Kurzgespräch im Treppenhaus, auf Small-Talk-Niveau, kann den Sinn für das Miteinander im Haus stärken. Miteinander zu reden, bietet sich auch im Streitfall an. Schaffen Sie es zum Beispiel, sich freundlich mit dem „Kontrahenten“ über seine bevorzugte Musiklautstärke zu verständigen, so tragen Sie damit direkt zu einer Hausgemeinschaft bei, die auch in schwierigen Situationen Bestand hat.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Wir können jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Eine Haftung ist somit ausgeschlossen.