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Wie lange läuft der Mietvertrag?

(lifePR) (Hockenheim, )
Meistens wird der Mietvertrag unbegrenzt, also auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Damit können Sie eine ordentliche Kündigung zumindest für einen gewissen Zeitraum ausschließen. Dennoch müssen hier zwei Bedingungen beachtet und erfüllt werden. Der Kündigungsausschluss muss für Sie und den Mieter gelten. Außerdem dürfen Sie den Zeitraum von vier Jahren nicht überschreiten.

Der Mietvertrag auf Zeit

Für zeitlich befristete Mietverträge sind die gesetzlichen Bestimmungen sehr streng. Wichtig bei dieser Art von Mietvertrag ist, dass dieser nicht nur über höchstens fünf Jahre abgeschlossen wird, wie es nach dem alten Mietrecht der Fall war. Er ist auch über Zeiträume darüber hinaus gültig. Die maximale Dauer liegt bei 30 Jahren. Wenn Sie einen Mietvertrag zeitlich befristen möchten, ist eine Begründung erforderlich. Dazu werden laut Bürgerlichem Gesetzbuch ausschließlich drei Gründe anerkannt, die im § 565 BGB hinterlegt sind. Wenn Sie nach Beendigung des Zeitvertrages die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder andere Angehörige in Ihrem Haushalt nutzen möchten, ist einer dieser Gründe. Der zweite Grund ist der Abriss der Räumlichkeiten, selbstverständlich nur in rechtlich angemessener Art, oder eine durch umfangreiche Umbaumaßnahmen oder Renovierungen deutliche Veränderung. Eine wichtige Voraussetzung dazu ist allerdings, dass diese Maßnahmen durch die Aufrechterhaltung des Mietvertrages sichtlich erschwert wären. Der dritte Grund ist, dass Sie die Räumlichkeiten an jemanden vermieten, der Dienstleistungen erbringt und die Wohnung als Dienstwohnung nutzt. Darüber hinaus müssen Sie den Mieter schriftlich über die Begründung der Befristung informieren. Falls dies im Mietvertrag nicht deutlich gemacht wird, haben Sie automatisch einen Mietvertrag abgeschlossen, der für eine unbestimmte Zeit gültig ist.

Weitere Informationen zum Mietvertrag auf Zeit

Erst vier Monate, bevor die Befristung des Vertrages abläuft, darf der Mieter verlangen, dass Sie ihn binnen eines Monats darüber informieren, ob der Grund für die Befristung weiterhin bestehen bleibt. Diese Frist müssen Sie unbedingt einhalten. Falls die Mitteilung zu spät erfolgt, kann der Mieter nämlich verlangen, dass der Vertrag um den verspäteten Zeitraum verlängert wird. Einen zusätzlichen Verlängerungsanspruch gibt es allerdings für den Mieter nicht. Etwas Kurioses gibt es außerdem. Wenn Sie Ihrem Mieter im Mietvertrag ein lebenslanges Wohnrecht gewähren, handelt es sich auch hier um einen zeitlich begrenzten Mietvertrag, da juristisch über den Tod hinaus gedacht wird.

Ausnahmefälle für einen Mietvertrag auf Zeit

In einigen Ausnahmefällen ist es auch erlaubt einen Mietvertrag für den vorübergehenden Gebrauch abzuschießen. Das ist möglich, wenn Ihr Mieter die Wohnung nur für einen bestimmten und überschaubaren Zeitraum mieten möchten, da sein Aufenthalt nur vorübergehend ist. Zum Beispiel, wenn Studenten nur einige Semester in einer Stadt wohnen. Ein Mietvertrag, der nur zum vorübergehenden Gebrauch abgeschlossen ist, ist nur dann gültig, wenn dieser vorübergehende Gebrauch im Vertrag deutlich hervor gehoben wird. Zudem müssen sich beide Parteien einig über die Dauer des Vertragsverhältnisses sein. Erst dann ist dieser Vertrag wirksam.

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