Vorausgegangen ist mehr als ein Jahr des intensiven Testens: Von den Fachleuten der BKK vor Ort, den teilnehmenden Pilot-Leistungserbringern und den Spezialisten von HMM wurde das Verfahren technisch, fachlich und rechtlich auf Herz und Nieren getestet.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) war in die rechtliche und verfahrenstechnische Bewertung intensiv eingebunden. Verträge und Verfahren mussten mehrmals angepasst werden, um den strengen Kriterien des BVA genügen zu können. Die Prüfung erstreckte sich dabei nicht nur auf die kasseninternen Prozesse, sondern auch der prozessuale technische Anteil bei den Leistungsbringern wurde kritisch bewertet und auch hier wurden Verfahrensänderungen durchgeführt.
In den letzten beiden Monaten wurden ganz besonders noch einmal die Korrektheit der Abrechnung im Vergleich zur konventionellen Abrechnung immer wieder geprüft und geübt. Die Freigabe für das Verfahren wurde dann am 02.02.2015 erteilt.
Durch den Einsatz bei der BKK vor Ort beweist „De-Pay" als innovatives Abrechnungsverfahren im Gesundheitswesen nun auch im praktischen Einsatz seine Vorteile und ermöglicht Kosteneinsparungen bei Krankenkassen und Leistungserbringern:
„Die BKK vor Ort hat sich in den letzten Jahren mehrfach in der Spitzengruppe der service- und kundenorientiertesten Unternehmen platziert. Diesem Anspruch werden wir durch den Einsatz von ´De-Pay` auch in der Zusammenarbeit mit unseren Leistungserbringern gerecht. Durch das neue Abrechnungsverfahren runden wir den elektronischen Informationsaustausch im Versorgungsgeschehen ab. Das spart allen Seiten Zeit, Geld und Arbeit. Dank `De-Pay` können wir uns noch intensiver um die Versicherten kümmern.", so Roland Wien, Vorstand der BKK vor Ort.
Zuletzt wurde diese Freigabe von vielen Leistungserbringern ungeduldig erwartet, weil „De-Pay" auch und gerade für die Leistungserbringer große Vereinfachungen und Einsparungen mit sich bringt.
Alle Informationen zu „De-Pay“ unter: www.de-pay.de