Prof. Dr. Bastian Kaiser, Rektor der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg und Vorsitzender der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg (HAW BW e. V.), und Prof. Dr. Uta M. Feser, Präsidentin der Hochschule Neu-Ulm und Vorsitzende von Hochschule Bayern e. V., sind sich einig: „Wir lehnen einen Beitritt zum Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach §52a UrhG ab“.
Der zwischen Kultusministerkonferenz (KMK), Bund und VG Wort geschlossene Rahmenvertrag zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien in der digitalen Lehre wird den Praxisanforderungen nicht gerecht. Der bürokratische Aufwand des Vertrags steht in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen für Lehrende und Studierende.
Dem neuen Rahmenvertrag soll jede Hochschule als Vertragspartner einzeln beitreten. Statt der bisherigen pauschalen Vergütung würde dann ab dem 1. Januar 2017 eine Einzelfallabrechnung gelten. „Die Hochschulen stünden damit ab Januar in der Pflicht, jeden genutzten Auszug aus einem Buch oder einer Zeitschrift zu erfassen und an die VG Wort zu melden“, merkt Prof. Dr. Feser an.
„Das im vorliegenden Rahmenvertrag vereinbarte Verfahren ist für eine flächendeckende Umsetzung an den Hochschulen viel zu aufwendig und in Anbetracht der entstehenden Kosten unverhältnismäßig“, ergänzt Prof. Dr. Kaiser. „Sollte es keine Nachbesserungen geben, beeinträchtigen die geänderten Rahmenbedingungen die digitale Lehre an den Hochschulen stark“, befürchten die Vorsitzenden der beiden Verbünde. Wie Erfahrungen aus einem Pilotprojekt gezeigt haben, werden die zur Verfügung stehenden Werkzeuge der digitalen Lehre durch die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen massiv beeinflusst und ihre Verwendung geht deutlich zurück.
Forderung zu kurzfristigen Neuverhandlungen
„Die Hochschulen fordern von KMK und VG Wort kurzfristige Nachverhandlungen über einen neuen Vertrag. Dieser muss wieder ein Vergütungsmodell nach der bewährten Pauschalabrechnung vorsehen“, sagt Prof. Dr. Feser. Sollte dies nicht gelingen, sehen die Hochschulen den Bund in der Pflicht.
Die Politik müsse über gesetzliche Neuregelungen im Urheberrecht eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke bei der Verwendung elektronischer Textauszüge vorsehen. „Nur durch ein verändertes Urheberrecht kann letztlich der geforderten und erwünschten Digitalisierung von Lehre und Forschung an deutschen Hochschulen in einer Wissens- und Informationsgesellschaft Rechnung getragen werden“, betont Prof. Dr. Kaiser.