Die Entschließung des AS der Hochschule Bremen vom 10. Dezember 2013 im vollen Wortlaut:
Der Akademische Senat der Hochschule Bremen fordert die Senatorin für Bildung und Wissenschaft des Landes Bremen und die politischen Verantwortlichen auf: In der Wissenschaftsplanung 2020 ist die Grundfinanzierung der Hochschule Bremen deutlich zu erhöhen, um ihre Leistungsstärke für das Land Bremen zu erhalten und ihre Qualitätsentwicklung zu sichern.
Der Wissenschaftsrat hat in seinem Gutachten darauf hingewiesen, dass die "Aufgaben der Fachhochschulen [...] dem Land zufolge darin [bestehen], den Nachwuchs für die regionale Wirtschaft auszubilden und durch anwendungsbezogene Forschung und Transfer unternehmerische Innovationen zu unterstützen, um regionalökonomische Wirkungen und Beschäftigungseffekte für Bremen und Bremerhaven zu erzielen" (S. 24) . Diesem Auftrag entsprechend hat die Hochschule Bremen (HSB) in den vergangenen drei Jahrzehnten als anerkannte Reformhochschule ihr praxisorientiert und international ausgerichtetes Portfolio ausgebaut und erfolgreich weiterentwickelt.
Das Gutachten des Wissenschaftsrates (WR) bestätigt die hohe Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der HSB und zeigt, dass wir den richtigen Kurs in der strategischen Hochschulentwicklung eingeschlagen haben. Es offenbart jedoch auch erneut deutlich die Risiken, die sich für das Wissenschaftssystem durch den Konflikt zwischen der Bedeutung von Bildung und Wissenschaft und dem Gebot der Haushaltskonsolidierung im Land Bremen in besonderer Weise für die HSB ergeben.
Der WR bestätigt die herausragenden hohen Leistungen der HSB für die Region und stellt fest, Kernproblem für qualitative Mängel ist die seit Jahren vollzogene "scherenförmige" Entwicklung, vor allem zwischen der hohen Ausbildungsleistung in Studium und Lehre und der unzureichenden Grundfinanzierung.
Sollte das Land Bremen der Prüfempfehlung des WR folgen und im Sinne einer Konsolidierung das kapazitätswirksame Studienangebot der HSB um 40 Prozent reduzieren, wären die Leistungen, vor allem zur Fachkräftesicherung und Innovationsförderung sowie der messbare Beitrag zur ökonomischen Entwicklung der Freien Hansestadt Bremen, so nicht mehr zu gewährleisten.