Als gemeinsame Veranstaltung bieten die Hochschulen Bremen, Ostwestfalen-Lippe und Ostfalia vom 20. bis 23. Februar 2017 ein viertägiges Seminar für Studierende einschlägiger Studiengänge an. Der Kurs endet mit einer schriftlichen Prüfung. Nach deren Bestehen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zunächst eine Bescheinigung. Nach mindestens einjähriger Berufserfahrung im Gewässerschutz erhalten die Seminar-Teilnehmer das abschließende Zertifikat.
Gewässerschutzbeauftragte haben das uneingeschränkte Recht, alle örtlichen Betriebseinrichtungen zu besichtigen und Kontrollen bzw. Messungen durchzuführen. Bei allen Entscheidungen über die Einführung und Änderung von Verfahren, die den Gewässerschutz betreffen, muss der Betriebsbeauftragte angehört werden. Darüber hinaus sind zur Umsetzung der Tätigkeit des Gewässerschutzbeauftragten die länderspezifischen Regelungen zu berücksichtigen.