Mit einer positiven Systemakkreditierung wird bestätigt, dass das interne Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule im Bereich von Studium und Lehre das Erreichen der Qualifikationsziele sowie die Qualitätsstandards der Studiengänge dauerhaft gewährleistet. Es wird also überprüft, ob eine Hochschule in der Lage ist, durch interne und externe Prozesse die Einhaltung aller Kriterien der Programmakkreditierung auf Dauer sicherzustellen.
Als erste Hochschule für angewandte Wissenschaften im Nordwesten und zweitgrößte wissenschaftliche Einrichtung im Land Bremen unterstreicht die HSB damit ihre führende Position und ihren Anspruch an die Qualität von Studium und Lehre.
Für Rektorin Prof. Dr. Karin Luckey ist die erfolgreiche Systemakkreditierung ein Beleg für die große Anerkennung des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule Bremen: „Mit der Systemakkreditierung stärken wir unsere Verantwortung für mehr Autonomie in der Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre und damit für die Sicherstellung des Studienerfolgs in der Hochschule Bremen. Daraus erwächst für die Zukunft Anspruch und Verpflichtung. Wir haben in der Entwicklungs- und Erprobungsphase Außerordentliches geleistet und damit die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Systemakkreditierung geschaffen. Dafür gilt allen Beteiligten mein herzlicher Dank für das Geleistete.“
Unter Systemakkreditierung wird in Deutschland ein Verfahren zur Akkreditierung (Begutachtung) von Studiengängen an Hochschulen verstanden, bei dem eine Akkreditierungsagentur nicht die zu akkreditierenden Studiengänge (Programmakkreditierung) begutachtet, sondern stattdessen das Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule. Dahinter steht die Erwartung, dass ein leistungsfähiges Qualitätsmanagementsystem die Gewähr dafür bietet, dass alle im Rahmen dieses Systems eingerichteten Studiengänge den Anforderungen der Programmakkreditierung genügen.
Gegenstand der Systemakkreditierung ist die Überprüfung des internen Qualitätsmanagementsystems einer Hochschule im Bereich von Lehre und Studium. Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Lehre und Studium geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Studiengänge, die auf der Grundlage der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind somit akkreditiert (vgl. Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 8. Dezember 2009, zuletzt geändert am 20. Februar 2013).