Dieser Darstellung liegt ein Missverständnis der Funktion von Zulassungsbeschränkungen und der Rolle der Hochschulen zugrunde. Studieninteressierte können durch diese Darstellung unnötig verunsichert werden.
Grundsätzlich sind die Chancen auf einen Studienplatz in den letzten Jahren in Deutschland - und auch im Land Bremen deutlich besser geworden - auch wenn die Nachfrage von Jahr zu Jahr steigt.
Die insgesamt 300.000 zusätzlichen Studienplätze durch das Bund-Länder-Programm "Hochschulpakt" bis 2020 wie auch verbesserte Zugangsbedingungen zum Studium tragen dazu bei. Die Hochschule Bremen hat ihr Studienangebot für neue Zielgruppen deutlich attraktiver gemacht: Ausbau von dualen Studiengängen, berufsbegleitende Angebote, Weiterbildungsmaster tragen z.B. dazu bei. Vielfältige Möglichkeiten zur Studienberatung und einfache, onlinegestützte Bewerbungsverfahren erhöhen die Chancen das passende Studium zu finden.
Prof. Dr. Karin Luckey, Rektorin der Hochschule Bremen: "Zuletzt haben mehr als 7200 junge Leute ein Studium in Bremen aufgenommen. Das sind über 40 Prozent mehr als 2005. Die Hochschule Bremen bietet derzeit mit über 2000 Studienanfängerplätzen Jahr für Jahr praxis- und international orientierte Studienmöglichkeiten. Auf jeden Fall gilt: Studium lohnt sich; bewerben lohnt sich. Nicht verunsichern lassen. Die Chancen am Ende einen Studienplatz zu bekommen ist in den meisten Bereichen - vor allem in MINT-Fächern gut."
Auch dies sind Fakten:
- Die Hochschulen setzen keinen numerus clausus, d.h. eine Mindestdurchschnittsnote für den Zugang zum Studium, fest.
- Die Hochschulen verfügen entsprechend der ihnen staatlich zugewiesenen Finanzmittel über begrenzte Ausbildungskapazitäten in ihren Studiengängen.
- Die Studienplätze der Bremischen Hochschulen sind aus unterschiedlichen Gründen sehr stark nachgefragt, so dass für die Mehrzahl der Studiengänge regelmäßig weit mehr Studienplatzbewerbungen eingehen als Studienplätze vorhanden sind. Die starke Nachfrage beruht auch auf den Mehrfachbewerbungen an verschiedenen Hochschulen.
- Der Zugang zum Studium darf aus verfassungsrechtlichen Gründen nur bei einer rechtmäßigen Zulassungsbeschränkung abgelehnt werden.
- Diese Zulassungsbeschränkung erfolgt durch Festsetzung einer Zulassungszahl durch die Hochschulen unter Beachtung der vollständigen Ausnutzung vorhandener Kapazitäten und unter Kontrolle der Senatorin für Bildung und Wissenschaft.
- Würden die Hochschulen keine Zulassungszahlen festsetzen, müssten sie jede Studienplatzbewerbung akzeptieren. Es liegt auf der Hand, dass die Hochschule Bremen z.B. nicht jährlich zwischen 2- und 3ooo Sozialarbeiter_innen ausbilden kann (Zahl der Bewerbungen Wintersemester 2013/14: 2622 auf 80 Studienplätze).
- Bei bestehender Zulassungsbeschränkung werden die Studienplätze auf gesetzlicher Grundlage im Regelfall wie folgt vergeben: Fälle außergewöhnlicher Härte 5%, ausländische Staatsangehörige 8%, von den danach verbleibenden Studienplätzen werden 20% nach der Dauer der Wartezeit zwischen Schulabschluss und Aufnahme des Studiums und 80% nach Rangfolge der Durchschnittsnoten des Abiturs oder einer sonstigen Hochschulzugangsberechtigung vergeben.
- Der numerus clausus, also die Durchschnittsnote die für die Zulassung in der letztgenannten Quote notwendig ist, verändert sich während des Vergabeverfahrens laufend, da aufgrund der Mehrfachbewerbungen an verschiedenen Hochschulen die angebotenen Studienplätze häufig nicht angenommen werden und dementsprechend in der Rangfolge nachgerückt wird. Auch mit einem zunächst ungünstigen Rangplatz besteht häufig noch eine Zulassungschance. Es kommt vor, dass trotz bestehender Zulassungsbeschränkungen am Ende des Vergabeverfahrens in einigen Studiengängen nicht alle Studienplätze vergeben werden können.
- Abgesehen von einigen wenigen besonders stark nachgefragten Studiengängen bestehen an der Hochschule Bremen trotz Zulassungsbeschränkung somit gute Zulassungschancen.
*"Hohe Hürden für Studierwillige"