Das Amt der GWP-Ombudsperson wurde im Rahmen der im Juli 2021 vom Akademischen Senat beschlossenen „Ordnung der Hochschule Bremen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ neu eingerichtet. Die Ordnung setzt die Anforderungen des Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft rechtsverbindlich an der Hochschule Bremen um. An die Ombudspersonen GWP können sich die Mitglieder der Hochschule Bremen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden. Die Ombudspersonen sind weisungsunabhängig und zur Vertraulichkeit und Allparteilichkeit verpflichtet.
Hintergrund:
Die „Ordnung der Hochschule Bremen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ legt die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis fest und regelt den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Sie gilt für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule Bremen, die in Lehre und Forschung tätig sind sowie diejenigen, die durch ihre Arbeit den wissenschaftlichen Bereich unterstützen. Alle wissenschaftlich Tätigen sind verpflichtet, verantwortungsvoll mit der verfassungsrechtlich gewährten Freiheit in Forschung und Lehre umzugehen, ihre wissenschaftliche Arbeit entsprechend der Grundsätze durchzuführen und aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.
Vom neuen Amt der Ombudsperson GWP unberührt bleibt das bestehende Amt der Ombudsperson nach § 5a BremHG als Ansprechperson für Studierende. Dieses Amt hat derzeit Prof. Dr.-Ing. Jörg J. Buchholz inne, der weiterhin Vertrauensperson und Ansprechstelle für die Studierenden ist.