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Peter-Wefing-Förderpreise für Bauingenieur-Studenten

Verleihung einer Honorarprofessur an Dr. Thomas Haug

(lifePR) (Bremen, )
Ein Termin, zwei Anlässe: die Fakultät Architektur, Bau und Umwelt der Hochschule Bremen verlieh am 29. Mai 2015 den Peter-Wefing-Förderpreis, eine Auszeichnung herausragender Bachelor- und Masterarbeiten der Studiengänge Bauingenieurwesen und Umwelttechnik. Außerdem erhielt Dr. Thomas Haug die Bestellungsurkunde zum Honorarprofessor der Hochschule Bremen.

Der Peter-Wefing-Förderpreis 2014, der jährlich vergeben wird, ging zu gleichen Teilen an Thorsten Bartsch (Thema: "Anreicherung von Antimon im Pelettschlamm bei der anaeroben Vorbehandlung von Abwässern aus der PET-Recycling-Industrie") und Laurenz Born ("Tragwerksanalyse einer Stahl-Fachwerkbrücke zum Nachweis der Restnutzungsdauer"). Die Laudationes auf die Preisträger hielten Prof. Dr. habil. Bernd Mahro und Prof. Dr.-Ing. Marc Gutermann. Kaufmann Peter Wefing, zu dessen Ehren der Veranstaltungsort in "Peter-Wefing-Hörsaal" umbenannt wurde, und Dekan Prof. Dr.-Ing. Ingo Meyhöfer überreichten die Preise.
Der Jury gehören an: Kaufmann Peter Wefing (Stifter), Prof. Dr. Ingo Meyhöfer (Dekan und Jury-Vorsitzender), Prof. Dr.-Ing. Henning Albers (Studiengang Umwelttechnik), Prof. Dr. sc. techn. Christian Brockmann (Studiengang Bauingenieurwesen) und Prof. Dipl.-Ing. Horst Bellmer (Ingenieurkammer).

Der Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Thomas Haug wurde von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft zum Honorarprofessor der Hochschule Bremen für das Fachgebiet "Bau-, Planungs- und Vergaberecht" bestellt. Die Laudatio hielt Prof. Dr. Harry Harder. Im Anschluss überreichte Rektorin Prof. Dr. Karin Luckey die Bestellungsurkunde.

Im Bremischen Hochschulgesetz heißt es zur Bestellung von Honorarprofessorinnen und -professoren: "Das Rektorat einer Hochschule kann Persönlichkeiten, die nach ihren wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen die an ein Professorenamt zu stellenden Anforderungen erfüllen oder durch eine entsprechende Berufspraxis in hervorragender Weise ausgewiesen sind, auf Vorschlag des Fachbereichs zu Honorarprofessoren oder Honorarprofessorinnen bestellen [...]" (BremHG Par. 25 Abs 1, Fassung vom 1. Mai 2015).

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