Während im ersten Teilmodul (8. und 9. August) das gegenseitige Kennenlernen und die Annäherung an das Thema Flüchtlingshilfe im Mittelpunkt stehen, widmet sich das zweite Teilmodul (12. und 13. September) den rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit mit geflüchteten Menschen. Teilmodul drei (17. und 18. Oktober) gibt Einblicke in die psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen, gefolgt vom Teilmodul vier, in dem vom 16. bis 18. November an den eigenen interkulturellen Kompetenzen gearbeitet und Navigationshilfe im sprichwörtlichen Dschungel der Hilfesysteme vermittelt wird. Besonderen Wert wird hier auf die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen gelegt. Zusätzlich kann das Teilmodul fünf (5. und 6. Dezember) mit dem Thema „Beziehungsarbeit und Selbstfürsorge / Deeskalation und Konfliktmanagement“ gebucht werden. Bei regelmäßiger Teilnahme wird nach Abgabe eines Reflexionsberichtes im Umfang von bis zu zehn Seiten ein Modulzertifikat im Umgang von 6 ECTS verliehen.
Im September steht unter dem Titel „Orientierung zur Begleitung geflüchteter Menschen“ ein Angebot für Ehrenamtliche und diejenigen Personen auf dem Programm, die im Rahmen ihrer professionellen Tätigkeit lediglich punktuell mit geflüchteten Menschen zu tun haben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in das komplexe Feld der Flüchtlingshilfe eingeführt oder können bereits erworbenes Praxiswissen vertiefen. Im Mittelpunkt stehen asyl-, aufenthalts- und sozialrechtliche Verfahren, der Umgang mit Behörden in der Praxis, die psychosoziale Versorgung von geflüchteten Menschen sowie die Erweiterung eigner sozialer Kompetenzen in transkulturellen Settings. Navigationshilfen in lokalen Hilfesystemen sowie die Zusammenarbeit mit Netzwerkakteuren und Ehrenamtlichen sind weitere Schwerpunkte des Fortbildungsangebotes.