Die RKK setzt sich mit Nachdruck für den Erhalt des bestehenden hohen Niveaus des Kunstunterrichts in den deutschen Schulen ein. Sie fordert deshalb die zuständigen Landesministerinnen und Landesminister auf, sich für das Modell einer gemeinsamen Ausbildung von Künstlern/innen und Kunsterziehern/innen an Kunsthochschulen einzusetzen. Dabei muss die künstlerische Ausbildung nach wie vor den Schwerpunkt bilden und unabdingbar in den Ateliers/Klassen/Werkstätten geleistet werden. Zudem kann nur eine an den Kunsthochschulen etablierte „Fachdidaktik Kunst“ die inhaltliche Verknüpfung zwischen einer fachlich an der Kunst ausgerichteten Ausbildung und den notwendigen pädagogischen Anteilen gewährleisten.
Die RKK wiederholt ferner ihre Forderung in der Hallenser Erklärung von 2006:
„Gerade wegen der Ziele des Bologna-Prozesses müssen die Bundesländer den Sonderstatus für die Kunsthochschulen aufrechterhalten bzw. aktiv vorantreiben. Nur so ist auch künftig die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Kunsthochschulen und eine qualitätvolle Weiterentwicklung künstlerischer Ausbildung/Curricula gewährleistet.“
Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die jene Kunsthochschulen gesammelt haben, welche die gestufte Studienstruktur qua Gesetz bereits einführen mussten.
Die RKK mahnt zur auslaufenden Bundesförderung nach dem Hochschulbauförderungsgesetz die Berücksichtigung kunsthochschulischer Belange bei der Umsetzung der Förderrichtlinien durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft an.
Insbesondere sei die Förderung künstlerischer Entwicklungsvorhaben gleichberechtigt neben wissenschaftlicher und angewandter Forschung zu fördern. Von den Landesministerien fordert die RKK die Bereitstellung von Landesmitteln in angemessener Höhe für die Förderung lehrbezogener Reinvestitionen.