Der Konsentierungsprozess wurde gerahmt von Video-Grußbotschaften des Präsidenten der Hochschule Osnabrück, Professor Dr. Andreas Bertram, des Präsidenten des Deutschen Pflegerates, Dr. Franz Wagner, des Vize-Präsidenten der Bundeszahnärztekammer, Professor Dr. Dietmar Österreich, sowie des wissenschaftlichen Leiters des DNQP, Professor Dr. Andreas Büscher. Am Nachmittag folgten Stellungnahmen von Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, sowie von Patricia Drube, der Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein und Mitglied des Vorstands der Bundespflegekammer.
Der Expertenarbeitsgruppe, die beinahe zwei Jahre an diesem Expertenstandard gearbeitet hatte, wurde viel Lob ausgesprochen für diesen neuen Expertenstandard. Aber es gab auch noch ein paar Hausaufgaben zu Aspekten, die möglicherweise noch vertiefter zu berücksichtigen sind. Zur ersten Expertenstandard-Ebene gingen mehr als 100 Hinweise ein, die sich vor allem mit den Kriterien der Einschätzung befassten, auf eine sinnvolle Verknüpfung der strukturierten Informationssammlung mit dem Expertenstandard verwiesen sowie Probleme des Hinzuziehens einer zahnärztlichen Expertise insbesondere im Krankenhaus und im ambulanten Bereich aufzeigten.
Die Expertenarbeitsgruppe wird sich in den nächsten Wochen mit allen Rückmeldungen intensiv befassen, bevor der Expertenstandard dann im Herbst als Sonderdruck erscheinen wird.
Noch bis zum 25. Juni 2021 können sich Einrichtungen für die Teilnahme an einer modellhaften Implementierung des Expertenstandards bewerben. Näher Informationen dazu gibt es auf der Homepage des DNQP (www.dnqp.de) oder bei Petra Blumenberg vom wissenschaftlichen Team des DNQP (p.blumenberg@hs-osnabrueck.de).